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Mütterrente: kein Antrag notwendig

Im Koalitionsvertrag hat sich die Bundesregierung auf Leistungsverbesserungen in der gesetzlichen Rentenversicherung verständigt und einen Gesetzentwurf auf den Weg gebracht. Die Deutsche Rentenversicherung kann derzeit aber noch keine konkreten Auskünfte über die Auswirkungen für die Betroffenen geben. Hier müsse das Gesetzgebungsverfahren abgewartet werden.

Manchmal schon Großmütter, sind Mütter, deren eigene Kinder vor 1992 geboren wurden. Künftig erhalten sie mehr Rente. Foto: epd
Manchmal schon Großmütter, sind Mütter, deren eigene Kinder vor 1992 geboren wurden. Künftig erhalten sie mehr Rente. Foto: epd

Im Koalitionsvertrag hat sich die Bundesregierung auf Leistungsverbesserungen in der gesetzlichen Rentenversicherung verständigt und einen Gesetzentwurf auf den Weg gebracht. Die Deutsche Rentenversicherung kann derzeit aber noch keine konkreten Auskünfte über die Auswirkungen für die Betroffenen geben. Hier müsse das Gesetzgebungsverfahren abgewartet werden.
In diesem Zusammenhang weisen die Deutsche Rentenversicherung aber auch ausdrücklich darauf hin, dass für die sogenannte „Mütterrente“ kein Antrag erforderlich ist und es sich bei den im Umlauf befindlichen Antragsformularen nicht um Formulare der Deutschen Rentenversicherung handelt. Die Neuberechnung erfolgt für Rentnerinnen und Rentner, die am 30. Juni 2014 eine Rente erhalten, automatisch. Auch bei einem Rentenbeginn ab 1. Juli 2014 ist kein vorsorglicher Antrag erforderlich.
Bislang gab es für Kinder, die vor 1992 geboren worden waren, nur einen Rentenpunkt. Zukünftig wird es pro Kind, das vor 1992 geboren wurde, einen zusätzlichen Entgeltpunkt in der Rentenversicherung geben. In konkreten Zahlen bedeutet das im Westen pro Kind ein Plus von rund 28 Euro pro Monat, im Osten etwa 25 Euro.

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