Beim Erstellen der Steuererklärung bin ich von einem Mitarbeiter der Lohnsteuerhilfe darauf aufmerksam gemacht worden, dass man selbst dann manchmal noch etwas beantragen kann, wenn der Betreffende gar nicht mehr unter den Lebenden weilt. Stirbt ein Ehepartner, kann der andere unter Umständen nachträglich noch eine steuermindernde Einstufung beim Versorgungsamt erwirken, wenn er zuvor in einer Pflegestufe war und eigentlich als behindert mit dem Merkmal „H“ für hilflos anerkannt worden wäre.
In Fällen fortgeschrittener Demenz wäre das denkbar. Einen Versuch ist es wert. Denn häufig haben die Familien, in denen ein Angehöriger lebt, der unter Alzheimer oder einem verwandten Krankheitsbild im fortschrittenen Stadium leidet, gar keine Kraft mehr, einen Antrag bei der Behörde zu stellen. Deswegen lohnt sich eine Nachfrage. Mehr als ein ablehnender Bescheid kann dabei nicht herauskommen.
Offenbar existiert, je nach Art des Falles, ein Ermessensspielraum. Dieser ist sehr eng und betrifft nur die Kommunikation zwischen Versorgungsamt und Finanzamt, aber kann durchaus zu einer finanziellen Entlastung des Hinterbliebenen führen.