Ein Stiftungsvorstand verwaltet und gestaltet
Stiftungsvorstand? Klingt das nicht nach einem absoluten Traumjob? Cooler Titel, spannende Projekte, erhebende Auftritte als Glücksfee. Und das alles als Teilzeitkraft, denn Vorstände tagen ja
Stiftungsvorstand? Klingt das nicht nach einem absoluten Traumjob? Cooler Titel, spannende Projekte, erhebende Auftritte als Glücksfee. Und das alles als Teilzeitkraft, denn Vorstände tagen ja
Mit dem Tod ist man alle Geldsorgen los, so die allgemeine Vorstellung. Für den, der nicht mehr unter uns weilt, stimmt das. Die Last allen
Die Kapitalanlage im Ausland haben nicht nur prominente Millionäre genutzt, um die Steuerlast auf die Kapitalerträge zu mindern. Auch vielen Rentnern, die ein Berufsleben lang hart gearbeitet und Geld für die Altersvorsorge zurückgelegt haben, wurde diese Möglichkeit in der Vergangenheit oft von ihren Geldinstituten empfohlen und vermittelt, beispielsweise zur Anlage ihrer ausgezahlten Lebensversicherung. An diese Betroffenen, die nicht zuletzt wegen ihres hohen Alters bei diesem Problem häufig völlig überfordert sind, denken beim Thema Selbstanzeige jedoch die wenigsten.
Das erwischt so manche Rentnerin und so manchen Rentner eiskalt: Eine Aufforderung des Finanzamtes, doch bitte schön eine Steuererklärung für die Jahre ab 2009 vorzulegen. Die fliegt zurzeit etlichen Rentnern ins Haus. Und alle haben gedacht, dass sie mit dem Renteneintritt diesen lästigen Steuererklärungs-Schreibkram von der Backe haben. Warum dies so ist und wie man im Fall der Fälle vorgehen sollte, erklärt der Steuerberater Richard Herberg aus Nürnberg im Interview mit dem Magazin sechs+sechzig.
Die E-Mail, die einem ins Postfach rauscht, klingt auf den ersten Blick vielversprechend: Das „Bundeszentralamt für Steuern“ teilt mit, der „sehr geehrte Steuerzahler“ werde eine „Steuererstattung“ in Höhe von 223,56 Euro erhalten. Schade nur, dass es sich dabei um eine Phishing-Mail handelt, die keineswegs von der Behörde in Bonn stammt.
Derzeit schicken die Finanzämter bundesweit vielen Rentnern eine Aufforderung zur Abgabe einer Steuererklärung für 2010. Dem liegt die Auswertung der bei den Rentenversicherungen gespeicherten Renteneinnahmen zu Grunde. Wer seine Renteneinnahmen auch für frühere Jahre nicht erklärt hat, muss mit Nacherklärungen ab 2005, Nachzahlungszinsen und Bußgeld rechnen.
Beim Erstellen der Steuererklärung bin ich von einem Mitarbeiter der Lohnsteuerhilfe darauf aufmerksam gemacht worden, dass man selbst dann manchmal noch etwas beantragen kann, wenn
Neulich klingelte in unserem Sechs+sechzig-Büro ein älterer Mann. Er war zu uns gekommen, weil er bei Frage fünf seiner Steuererklärung am Verzweifeln war. Ich weiß