Anzeige

Wenn ein Bundeszentralamt was erstatten will, ist es sicher ein Trick…

Die E-Mail, die einem ins Postfach rauscht, klingt auf den ersten Blick vielversprechend: Das „Bundeszentralamt für Steuern“ teilt mit, der „sehr geehrte Steuerzahler“ werde eine „Steuererstattung“ in Höhe von 223,56 Euro erhalten. Schade nur, dass es sich dabei um eine Phishing-Mail handelt, die keineswegs von der Behörde in Bonn stammt.

Hier geht es wirklich zum Bundeszentralamt für Steuern! Foto: Gerhard Frassa / pixelio.de
Die E-Mail, die einem ins Postfach rauscht, klingt auf den ersten Blick vielversprechend: Das „Bundeszentralamt für Steuern“ teilt mit, der „sehr geehrte Steuerzahler“ werde eine „Steuererstattung“ in Höhe von 223,56 Euro erhalten. Schade nur, dass es sich dabei um eine Phishing-Mail handelt, die keineswegs von der Behörde in Bonn stammt. Wie die Verbraucherzentrale erklärt, möchten die so getarnten Gauner vielmehr Name, Adresse, Geburtsdatum, Telefon- und Kontonummer sowie Kreditkartennummer samt Gültigkeitsdatum und Sicherheitscode der Empfänger abgreifen. Immerhin dürfte das holprige Deutsch in dieser E-Mail bereits viele Verbraucher stutzig machen: So soll die Erstattung erfolgen „nach den letzten Berechnungen des jährlichen steuerlichen Ihre Tätigkeit“. Und weiter: „Bitte reichen Sie die Steuererstattung Anfrage und erlauben uns 4 bis 6 Tage, um es zu verarbeiten.“
Rechtschreibung mangelhaft, aber Humor nicht übel: Roland Koch hat schon wieder einen neuen Job.
Verbraucher sollten jedoch wissen, dass Steuern immer nur das Finanzamt erstattet, das für den jeweiligen Wohnort zuständig ist, nicht aber das Bundesamt. Die Verbraucherzentrale warnt vor diesen sogenannten Phishing-Mails und empfiehlt, die E-Mail mit dem Betreff „Steuerrückerstattung Benachrichtigung“ ungeöffnet in den virtuellen Papierkorb zu schicken.

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert

Skip to content