Die E-Mail, die einem ins Postfach rauscht, klingt auf den ersten Blick vielversprechend: Das „Bundeszentralamt für Steuern“ teilt mit, der „sehr geehrte Steuerzahler“ werde eine „Steuererstattung“ in Höhe von 223,56 Euro erhalten. Schade nur, dass es sich dabei um eine Phishing-Mail handelt, die keineswegs von der Behörde in Bonn stammt. Wie die Verbraucherzentrale erklärt, möchten die so getarnten Gauner vielmehr Name, Adresse, Geburtsdatum, Telefon- und Kontonummer sowie Kreditkartennummer samt Gültigkeitsdatum und Sicherheitscode der Empfänger abgreifen. Immerhin dürfte das holprige Deutsch in dieser E-Mail bereits viele Verbraucher stutzig machen: So soll die Erstattung erfolgen „nach den letzten Berechnungen des jährlichen steuerlichen Ihre Tätigkeit“. Und weiter: „Bitte reichen Sie die Steuererstattung Anfrage und erlauben uns 4 bis 6 Tage, um es zu verarbeiten.“
Verbraucher sollten jedoch wissen, dass Steuern immer nur das Finanzamt erstattet, das für den jeweiligen Wohnort zuständig ist, nicht aber das Bundesamt. Die Verbraucherzentrale warnt vor diesen sogenannten Phishing-Mails und empfiehlt, die E-Mail mit dem Betreff „Steuerrückerstattung Benachrichtigung“ ungeöffnet in den virtuellen Papierkorb zu schicken.