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Phishing

Wenn ein Bundeszentralamt was erstatten will, ist es sicher ein Trick…

Die E-Mail, die einem ins Postfach rauscht, klingt auf den ersten Blick vielversprechend: Das „Bundeszentralamt für Steuern“ teilt mit, der „sehr geehrte Steuerzahler“ werde eine „Steuererstattung“ in Höhe von 223,56 Euro erhalten. Schade nur, dass es sich dabei um eine Phishing-Mail handelt, die keineswegs von der Behörde in Bonn stammt.

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Ohne Sorgfalt kein Schadenersatz für Pharming-Opfer

Bankkunden können beim Online-Banking keinen Schadenersatz verlangen, wenn sie die erforderliche Sorgfalt außer Acht lassen und dadurch auf Betrüger hereinfallen. So hat – in Kurzform – jüngst der Bundesgerichtshof geurteilt. Sicherheitsexperten wie Lutz Neugebauer vom Branchenverband BITKOM glauben jedoch, dass es in Betrugsfällen durchaus eine Chance auf Schadenersatz gibt – aber eben nur, wenn der Kunde entsprechende Vorsichtsmaßnahmen belegen kann.

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