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Nur reiche Verwandte müssen zahlen

Erst wenn Eltern oder Kinder von Hartz-IV-Beziehern mehr als 100.000 Euro im Jahr verdienen, werden sie zum Unterhalt ihrer Angehörigen herangezogen. Das entschied jetzt das Landessozialgericht Niedersachsen-Bremen.

„Erspartes gehört uns!“ – erwachsenen Kindern darf nicht ihr Hartz IV-Anspruch verweigert werden, weil ihre Eltern Geld haben. Foto: epd

Erst wenn Eltern oder Kinder von Hartz-IV-Beziehern mehr als 100.000 Euro im Jahr verdienen, werden sie zum Unterhalt ihrer Angehörigen herangezogen. Das entschied jetzt das Landessozialgericht Niedersachsen-Bremen.
In dem verhandelten Fall ging es um einen volljährigen und aufgrund einer schweren Erkrankung erwerbsunfähigen Kläger. Dieser Mann hatte dem Sozialamt Hinweise auf ein hohes Einkommen seiner Eltern geliefert, als er Leistungen der Grundsicherung beantragt hatte. Das Sozialamt hatte dann weiter ermittelt, dass beide Eltern ein Erwerbseinkommen hatten, das zusammengezählt im Vorjahr etwas mehr als 100.000 Euro ergab. Das Sozialamt hatte daher den Antrag des Klägers abgelehnt und ihn auf Unterhaltsansprüche gegenüber den Eltern verwiesen.
Das Gericht hat dazu nun festgestellt, dass jedem Elternteil ein gesonderter Einkommensfreibetrag von 100.000 Euro zustehe. Denn die Grundsicherung sehe einen Rückgriff auf den Unterhalt der Verwandten nur als Ausnahme vor. Dies habe der Gesetzgeber bei der Verabschiedung des Gesetzes bewusst so entschieden, um die verschämte Armut bei Altersrentnern und Erwerbsunfähigen zu verhindern. Bei jeder prinzipiell zum Unterhalt verpflichteten Person mit einem steuerlichen Einkommen von weniger als 100.000 Euro solle das Sozialamt daher auf eine Heranziehung zum Unterhalt verzichten, so das Landessozialgericht Niedersachsen.

Eine Antwort

  1. Mit anderen Worten bedeutet das, dass ein Vater oder eine Mutter mit einem monatlichen Einkommen von 8000 € nicht zur Kasse gebeten werden kann, um die von ihnen in die Welt gesetzten Menschen zu unterstützen? 8000 pro Elternteil?? Das heißt also wenn ein verheiratetes Ehepaar mehr als 15.000 € mtl. zur Verfügung hat, muss der Steuerzahler trotzdem den HartzIV Satz für deren Sohn berappen?? Unglaublich

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