Die Praxis ist einigermaßen erschreckend: Es wird geschätzt, dass jährlich etliche Tausend Empfänger von Hartz IV-Empfänger von den Ämtern aufgefordert werden, vorzeitig mit 63 in Rente zu gehen. Das wäre für sich genommen wohl noch nicht so schlimm. Aber die Betroffenen müssen dabei für ihre meist ohnehin nicht üppigen Renten noch Abschläge hinnehmen. Und jetzt kommt es: Weigern sich die Betroffenen, können die Jobcenter die Anträge dafür stellen. Das Ganze hätte unter dem Titel „Rechtsvereinfachung“ mal so, schnell mit den Stimmen der GoKo durchgewunken werden sollen.
Aufgepasst hatten aber die Opposition und die Gewerkschaften und so sah die Bundesregierung von der Zwangsverrentung ab und beglückte die Empfänger von Hartz IV mit längeren Ein-Euro-Maßnahmen. Momentan dürfen die Betroffenen innerhalb von 5 Jahren nicht länger als insgesamt 24 Monate Ein-Euro-Jobs ausüben. Künftig sollen solchen Arbeitsgelegenheiten immer wieder verlängert werden können. Auch das wird von der Bundestagsopposition kritisiert, weil sie Ein-Euro-Jobs als berufliche Sackgasse ansieht.