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Mehr Ältere brauchen Grundsicherung

Am Jahresende 2013 bezogen in Deutschland rund 499 000 Personen ab 65 Jahren Leistungen der Grundsicherung nach dem 4. Kapitel des Zwölften Buches Sozialgesetzbuch. Wie das Statistische Bundesamt weiter mitteilt, stieg diese Zahl im Vergleich zum Vorjahr um 7,4 Prozent. Betroffen sind vor allem westdeutsche Frauen.

Im Alter ist der Gang zum Amt immer öfter unausweichlich. Foto: epd
Im Alter ist der Gang zum Amt immer öfter unausweichlich. Foto: epd

Am Jahresende 2013 bezogen in Deutschland rund 499 000 Personen ab 65 Jahren Leistungen der Grundsicherung nach dem 4. Kapitel des Zwölften Buches Sozialgesetzbuch. Wie das Statistische Bundesamt weiter mitteilt, stieg diese Zahl im Vergleich zum Vorjahr um 7,4 Prozent. Betroffen sind vor allem westdeutsche Frauen.
Am Jahresende 2013 erhielten im früheren Bundesgebiet 32 von 1 000 Einwohnern ab 65 Jahren und in den neuen Ländern einschließlich Berlin 21 von 1 000 Einwohnern dieses Alters Leistungen der Grundsicherung. Spitzenreiter unter den Bundesländern waren die Stadtstaaten Hamburg (68 je 1 000 Einwohner), Bremen (59 je 1 000 Einwohner) und Berlin (58 je 1 000 Einwohner). Mit jeweils 11 Empfängerinnen und Empfängern je 1 000 Einwohnern ab 65 Jahren nahm die Bevölkerung in Sachsen und Thüringen diese Leistungen am seltensten in Anspruch.
Auf Grundsicherung sind in der Altersgruppe ab 65 Jahren insbesondere westdeutsche Frauen angewiesen: Am Jahresende 2013 bezogen in Westdeutschland 36 von 1 000 Frauen und 27 von 1 000 Männern dieses Alters Leistungen der Grundsicherung. In den neuen Ländern einschließlich Berlin waren es 22 von 1 000 Frauen und 20 von 1 000 Männern.
Neben den rund 499 000 Empfängerinnen und Empfängern von Grundsicherung im Alter ab 65 Jahren gab es am Jahresende 2013 deutschlandweit rund 463 000 Empfängerinnen und Empfänger von Grundsicherung wegen dauerhafter Erwerbsminderung im Alter von 18 bis unter 65 Jahren. Damit bezogen am Jahresende 2013 rund 962 000 volljährige Menschen in Deutschland Leistungen der Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung nach dem SGB XII.

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