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Rentenpolitik der GroKO – eine Analyse der Bagso

Der Geschäftsführerder Bundesarbeitsgemeinschaft der Seniorenorganisationen (Bagso), Dr. Guido Klumpp und die Referentin für Gesundheits- und Pflegepolitik der Bagso, Dr. Claudia Kaiser, haben den Koalitionsvertrag auf seine seniorenpolitischen Aussagen hin überprüft und zusammengefasst haben. Ein Auszug aus ihrer Analyse zum Kapitel "Rente" lesen sie hier.
Rente
Bereits in der Präambel des Koalitionsvertrages wird ein aus Sicht der BAGSO wichtiger politischer Anspruch formuliert: „Altersarmut verhindern –Lebensleistung würdigen“. Konkret wird es dann im Kapitel „Soziale Sicherheit“, in dem zunächst die Bedingungen für die von Seiten der SPD geforderte „Rente mit 63“ erläutert werden: Langjährig Versicherte, die 45 Beitragsjahre nachweisen können (einschließlich Zeiten von Arbeitslosigkeit) können ab Juli 2014 mit 63 abschlagsfrei in Rente gehen. Das Zugangsalter wird dann allerdings schrittweise –parallel zur Anhebung des allgemeinen Renteneintrittsalters–auf 65 angehoben. Ergänzend will die Große Koaltion „den rechtlichen Rahmen für flexiblere Übergänge […] in den Ruhestand verbessern“ und es sollen sowohl im Arbeitsmarkt als auch in der Rente Anreize gesetzt werden, damit möglichst viele Menschen bei guter Gesundheit möglichst lange im Erwerbsleben bleiben, u.a. durch eine den Bedürfnissen des demografischen Wandels angepasste Aufstockung des Reha-Budgets.
Wie von allen drei Parteien vor den Wahlen angekündigt, will die Große Koalition zu dem Rentenansprüche von Erwerbsgeminderten„spürbar verbessern“, und zwardadurch, dass die Zurechnungszeit zum 1.Juli 2014 um zwei Jahre (also von 60 auf 62) angehoben wird. Für die letzten vier Jahre vor der Erwerbsminderungsrente erfolgt eine„Günstigerprüfung“. Das bedeutet, dass diese Zeit nicht in die Berechnung einfließt, wenn Erwerbseinbrüche die Ansprüche ansonsten mindern würden:
Eingeführt wird weiter der von der letzten Regierung noch abgelehnte Vorschlag Ursulavon der Leyens einer steuerfinanzierten Lebensleistungsrente, allerdings ist damit frühestens 2017 zu rechnen: Wer 40  Beitragsjahre nachweisen kann und dennoch weniger als 30 Entgeltpunkte erreicht, soll durch eine Aufwertung der erworbenen Entgeltpunkte besser gestellt werden. Dies soll vor allem Geringverdienern zugutekommen sowie Menschen, die Kinder erzogen oder Angehörige gepflegt haben.  Bis zum Jahr 2023 sollen 35 Beitragsjahre genügen, um auf diese Weise vor allem die Erwerbsbiografien vieler Menschen in den neuen Bundesländern zu berücksichtigen. Bis zu fünf Jahren Arbeitslosigkeit werden als Beitragsjahre behandelt. Kommt man trotz der Aufwertung nicht auf 30 Entgeltpunkte, wird nach einer Bedürftigkeitsprüfung ein entsprechender Zuschlag gezahlt.
Schließlich kommt die von den Unionsparteien versprochene sog. Mütterrente, die nichtzu einer Gleichstellung, aber zu einer Abmilderung der bisherigen Ungleichbehandlung führen wird: Ab Juli 2014 erhalten  Mütter (im Einzelfall auch Väter), deren Kinder vor 1992 geboren wurden, zwei Entgeltpunkte statt wie bisher nur einen Entgeltpunkt pro Kind.
Vage bleibt der Koalitionsvertrag dagegen bei der Verbesserung der rentenrechtlichen Anerkennung von Pflegezeiten:„Wir werden prüfen, ob die Anrechnung von Pflegezeiten in der Rentenversicherung verbessert werden kann.“
Auch die Zusage an die Überlebenden des Holocaust, eine angemessene Entschädigung für die im Ghetto geleistete Arbeit (sog. Ghetto-Rente) zu erhalten, wird nicht konkretisiert.
An der schrittweisen Absenkung des Nettorentenniveaus vor Steuern auf 43 % bis zum Jahr 2030 will die Große Koalition offenbar festhalten. Stattdessen soll die private und betriebliche Altersvorsorge gestärkt werden. Wie dies allerdings geschehen soll, bleibt offen. Es findet sich lediglich die Absichtserklärung, Voraussetzungen zu schaffen, „damit Betriebsrenten auch in kleinen Unternehmen hohe Verbreitung finden“.
Die vollständige Angleichung der Rentenwerte in West- und Ostdeutschland wird auf das Jahr 2020 verschoben. In der zweiten Jahreshälfte 2016 soll entschieden werden, ob mit Wirkung ab 2017 eine Teilangleichung notwendig ist“
In dem Bagso-Pier werden noch die Kapitel “Gesundheitsversorgung”, Plfege, ‘Wohnen und Stadtentwicklung, Selbstbestimmtes Älterwerden und freiwilliges Engagement sowie der demografische Wandel behandelt.

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