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Behinderung

Wer schlecht hört, darf trotzdem Auto fahren

Schwerhörige Menschen dürfen trotz ihrer Einschränkung Auto fahren. Ihnen darf nicht einfach die Fahrerlaubnis entzogen werden, urteilte das Verwaltungsgericht Neustadt an der Weinstraße (Aktenzeichen 3 L 4/16.NW). Im Gegenteil: Schwerhörige udn Gehörlose seien in der Lage, durch besondere Umsicht, Aufmerksamkeit und Gewissenhaftigkeit sicher am Straßenverkehr teilzunehmen, so die Richter.

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Weitere Schritte beim Behindertengleichstellungsgesetz notwendig

„Wenn wir es mit der Umsetzung von Inklusion wirklich ernst meinen, so müssen wir systematisch dafür sorgen, dass Menschen mit Behinderungen in unserem Land nicht benachteiligt werden“, fordert AWO-Vorstandsmitglied Brigitte Döcker. Die Schaffung von umfassender Barrierefreiheit sei dafür eine grundlegende Voraussetzung.

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Inklusive Gesellschaft vorantreiben

Die Bundesregierung möchte Benachteiligungen von Menschen mit Behinderungen wirksamer verhindern und plant deshalb eine Änderung des Behindertengleichstellungsgesetzes. Kernstück des 2002 in Kraft getretenen Gesetzes ist die Herstellung von Barrierefreiheit in gestalteten Lebensbereichen.

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Weg mit den Barrieren!

Barrierefreiheit ist eine wesentliche Voraussetzung, damit alle Menschen gleichberechtigt am Leben teilhaben können. In Deutschland stoßen Menschen mit Behinderung jedoch noch immer auf unüberwindbare Hindernisse. Der Sozialverband vdk startet deshalb die bundesweite Aktion „Weg mit den Barrieren“

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