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Für Rollstuhlfahrerin Claudia Reichelt ist es Millimeterarbeit, in ihrer Hamburger Wohnung vom Wohnzimmer ins Schlafzimmer zu gelangen. Foto: epd /  Beatrice Blank
Für Rollstuhlfahrerin Claudia Reichelt ist es Millimeterarbeit, in ihrer Hamburger Wohnung vom Wohnzimmer ins Schlafzimmer zu gelangen. Foto: epd /
Beatrice Blank

„Wenn wir es mit der Umsetzung von Inklusion wirklich ernst meinen, so müssen wir systematisch dafür sorgen, dass Menschen mit Behinderungen in unserem Land nicht benachteiligt werden“, fordert AWO-Vorstandsmitglied Brigitte Döcker. Die Schaffung von umfassender Barrierefreiheit sei dafür eine grundlegende Voraussetzung.

Die AWO begrüße es deshalb, dass im reformierten Behindertengleichstellungsgesetz Barrierefreiheit umfänglicher berücksichtigt werden soll als bisher. So reiche es in Zukunft nicht mehr aus, wenn Bauten oder Verkehrsmittel zugänglich und nutzbar seien für Menschen mit Behinderungen, sondern sie müssen auch einfach zu finden sein.

Das Kriterium der Auffindbarkeit spielt eine große Rolle. So mag zwar eine Beratungsstelle für blinde Menschen innen vollständig barrierefrei sein, doch sie nützt wenig, wenn es draußen auf dem Gehweg kein entsprechendes Leitsystem gibt, um den Eingang der Beratungsstelle lokalisieren zu können. Die AWO begrüßt es auch, dass die Novelle des Behindertengleichstellungsgesetzes nun Regeln für die Verwendung von Leichter Sprache in Bundesbehörden vorsieht. Allerdings sei es nicht einzusehen, warum der Gesetzentwurf keinen verbindlichen Rechtsanspruch für die Verwendung von Leichter Sprache vorsieht.

Der Hauptkritikpunkt der AWO bezieht sich aber darauf, dass private Unternehmen nicht dazu verpflichtet werden, umfassende Barrierefreiheit herzustellen. So seien Theater und Kinos, Supermärkte und andere Einrichtungen häufig nur eingeschränkt auffindbar, zugänglich und nutzbar für Menschen mit Behinderungen. „Hier sind nun die Bundestagsabgeordneten gefordert, auf verbindliche Übergangsfristen für den privatwirtschaftlichen Bereich zur Schaffung von Barrierefreiheit in der Behindertengleichstellungsgesetzgebung hinzuwirken“, so Döcker.

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