Anzeige

Pflege wird finanziell gestärkt

Ab dem 1.1.2015 gilt das neue Pflegestärkungsgesetz. Darin sind viele Neuerungen und verbesserte Leistungen für ältere, pflegedürftige Menschen, aber auch Demenzkranke und psychisch Erkrankte enthalten. Wichtige Veränderungen und der Verweis auf eine Reihe von Verbesserungen.
Da können sich Pflegerin und Gepfleget freuen: die Bundesregierung stärkt die Pflege. foto: epd
Da können sich Pflegerin und Gepfleget freuen: die Bundesregierung stärkt die Pflege. foto: epd

 

http://tinyurl.com/qbzsh2w

Im Zusammenhang mit einer ausführlichen Beschreibung der Verbesserungen durch das erste Pflegestärkungsgesetz verweisen wir unsere Leserinnen und Leser auf die Internetseite von pflege.de. An dieser Stelle nur die wichtigsten Neuerungen und Mehrleistungen:

– Sätze der Pflegeversicherung steigen um 4 Prozent, wenn sie von einem von den Kassen anerkannten Pflegedienst ausgeführt werden.

– Das Pflegegeld, das man bekommt, wenn man als Angehöriger eine pflegebedürftige Person betreut, steigt in den verschiedenen Pflegestufen ebenfalls (z. B. in Pflegestufe II auf 545) Euro.

– Der Betrag für Hilfsmittel für zu betreuende Personen steigt auf 40 Euro

– die Leistungen für die so genannte Verhinderungspflege können bei bestimmten Kombinationen von 28 auf bis zu 42 Tage erhöht werden.

– Demenzkranke haben jetzt auch Anspruch auf Kurzzeitpflege.

– Die Leistungen für Tages- und Nachtpflege werden erhöht, es gibt sie nun auch für die Pflegestufe 0.

– die Zuschüsse für den barrierefreien Umbau von Wohnungen, anerkannt Pflegebedürftiger steigen auf bis zu 4.000 Euro pro Jahr

– Berufstätige, die einen nahen Angehörigen Pflegen, aber Minijobbern, bekommen ein Pflegeunterstützungsgeld in Höhe von ca. 67 Prozent ihres Bruttoeinkommens für eine zehntätige Freistellung zur Pflege (gilt für Betriebe ab 16 Beschäftigte)

– für Betrieben ab 26 Mitarbeitern gilt ein Rechtsanspruch auf ein halbes Jahr komplette Freistellung oder 24 Monate teilweise Freistellung für eine Pflegezeit

– anerkannte ambulante Wohngemeinschaften bekommen Zuschüsse und Organisationshilfen, inklusive eines Organisationszuschuss.

Diese Verbesserung der Pflege und viele exakte Beschreibungen der einzelnen Leistungen finden Sie unter pflege.de.

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert

Anzeige
Anzeige
Anzeige

Aktuelle Beiträge

Skip to content