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Pflege-TÜV soll transparenter werden

Die Bundesinteressenvertretung der Nutzerinnen und Nutzer von Wohn- und Betreuungsangeboten im Alter e.V. (BIVA) begrüßt die Forderung nach einer grundsätzlichen Reform der Pflegenoten. Zugleich lehnt ihr Vorsitzender Dr. Manfred Stegger eine pauschale Aussetzung der Pflegenoten bis zur Umsetzung der Reformen als nicht zielführend ab.
Praktisch, aber nicht immer aussagekräftig sind Schulnoten für die Qualitätsbeurteilung von Seniorenheimen. Foto: epd
Praktisch, aber nicht immer aussagekräftig sind Schulnoten für die Qualitätsbeurteilung von Seniorenheimen. Foto: epd

Die Bundesinteressenvertretung der Nutzerinnen und Nutzer von Wohn- und Betreuungsangeboten im Alter e.V. (BIVA) begrüßt die Forderung nach einer grundsätzlichen Reform der Pflegenoten. Zugleich lehnt ihr Vorsitzender Dr. Manfred Stegger eine pauschale Aussetzung der Pflegenoten bis zur Umsetzung der Reformen als nicht zielführend ab.

Stegger teilt zwar die Meinung von Karl-Josef Laumann, dem Pflegebevollmächtigten der Bundesregierung, dass die Notengebung mit ihrer starken Fokussierung auf die Gesamtnote irreführend sei. Dennoch sind die durch die Prüfdienste erhobenen Daten durchaus aufschlussreich, wenn sie transparent aufbereitet und veröffentlicht würden.

Dies ist bisher jedoch nicht der Fall. Stegger macht dafür im Wesentlichen die Anbieter von Pflegeleistungen verantwortlich. Sie hätten bisher eine verbraucherfreundliche Darstellung der Prüfberichte zu verhindern gewusst. Er kritisiert in dem Zusammenhang, dass das bestehende Notensystem ohne stimmberechtigte Beteiligung der Interessenverbände der Betroffenen entwickelt wurde, aber den Anbietern, also denjenigen, die beurteilt werden, maßgeblicher Einfluss gewährt wurde.

Eine wirkliche Reform des „Pflege-TÜVs“ dürfte nach Ansicht von Stegger mehrere Jahre dauern. Mit der Aussetzung der Pflegenoten in diesem Zeitraum gingen wichtige Informationen verloren, die bei genauer Analyse deutliche Rückschlüsse auf die Pflegequalität von Einrichtungen und ambulanten Diensten liefern könnten. Die Aussetzung würde bedeuten, das Kind mit dem Bad auszuschütten.

Als kurzfristige Maßnahme zur Behebung des Missstandes müsste daher der Blick weg von der irreführenden Gesamtnote gelenkt werden. Stattdessen müssten, so Stegger, die bestehenden Daten endlich differenzierter aufbereitet und in verständlicher Form veröffentlicht werden.

Als Beleg dafür, dass die Prüfberichte durchaus aussagekräftig sind, wenn sie genauer analysiert werden, führt Stegger ein Beispiel aus der Beratungspraxis der BIVA an: Erst kürzlich ist eine Einrichtung von Angehörigen eines Pflegebedürftigen wegen verantwortungslosem Umgang mit Medikamenten juristisch belangt worden. Entlassung der Pflegedienstleitung und Zahlung einer Strafe waren die Folge. Eine nachträgliche Betrachtung der Pflegenoten ergab, dass der Prüfdienst die medizinische Versorgung und den Umgang mit Medikamenten in dieser Einrichtung bereits sehr kritisch bewertet hatte. Die Angehörigen hätten also gewarnt werden können, wenn die Prüfergebnisse leichter zugänglich und besser verständlich aufbereitet wären. Eine pauschale Aussetzung der Prüfergebnisse würde, so Stegger, selbst diese schwache Kontrollmöglichkeit unmöglich machen und damit Transparenz gänzlich verhindern.

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