Unter dieser Überschrift veröffentlichte DER SPIEGEL (Nr.1 v. 29.12.2014) die haarsträubende Geschichte von Frau Merten, die für viele andere betroffene Adoptiveltern steht. Frau Mertens hat zu ihrer leiblichen Tochter einen 3-jährigen Waisenjungen aus Indien adoptiert und für ihn – wie für ihre Tochter auch – ihren Beruf als Lehrerin aufgegeben.
Als sie ihren Rentenbescheid erhielt, musste sie erfahren, dass zwischen leiblichen und adoptierten Kindern bei der Bemessung der Mütterrente sehr wohl unterschieden wird. Nur die leibliche Tochter wurde berücksichtigt, der adoptierte Sohn nicht, weil er bei der Adoption schon älter als 2 Jahre war. Da mindestens die Hälfte aller adoptierten Kinder bei der Adoption älter als 2 Jahre sind, wird der Ausschluss dieser Kinder aus der Mütterrente als diskriminierend empfunden.
Tatsächlich gibt es dieses Problem schon seit der Einführung der Mütterrente 1986, also seit fast 30 Jahren ! Geändert hat sich trotz aller Proteste sozialer Organisationen bisher nichts, obwohl sonst adoptierte Kinder wie leibliche behandelt werden mit allen Rechten und Pflichten.
Ja, das Rentenrecht ist kompliziert und die rechtliche Behandlung der Mütterrente im sog. Reformgesetz auch. Es sollte doch alles einfacher, besser und gerechter werden, Benachteiligungen abgebaut und die Erziehungsleistung der Mütter gewürdigt werden, zumal die sehr oft ihren Beruf dafür aufgegeben und deshalb nur eine bescheidene Rente zu erwarten haben.
Es ist nicht zu verstehen, dass die Erziehungsleistung für ein adoptiertes Kindes wohl doch weniger wert ist, als die Erziehungsleistung für ein leibliches Kind?
Kinder zweiter Klasse? Großmütter zweiter Klasse ?
3 Antworten
ich bewundere alle eltern, welche kinder adoptieren, oder aber als pflegeeltern für kinder aus gestörten verhaltnissen da sind. wir merken halt immer wieder, daß viele unserer gesetze noch aus dem mittelalter ?sind, siehe mütterrente für adoptierte kinder. dies wäre doch eine selbstverständlichkeit, denn für evtl. schäden müssen die adoptiv-eltern doch auch aufkommen? oder?
Warscheinlich hängt diese Ungleichbehandlung mit den Gastarbeiterkindern zusammen, die im Herkunftsland, zum Beispiel bei den Großeltern, geblieben sind und für die wir hier Kindergeld bezahlt haben ohne die dortigen viel niedrigen Lebenshaltungskosten zu berücksichtigen. Das brachte oft das soziele Gleichgewicht in den dortigen Gemeinden durcheinander.
Das soll nicht auch noch bei der Rentenberechnung zum Vorteil gereichen.
Habe zwei Kinder aus dem Heim adoptiert. Beide waren bei der Adoption älter als 2 Jahre. Habe die Adoption aus dem Ausland in Deutschland nochmals vorgenommen, um die Kinder größtmöchst abzusichern. Sie sind laut Gesetz dem leiblichen Kind gleichgestellt. Ich frage mich aber, wieso sind die Kinder dann den leiblichen Kindern bei der Mütterrente nicht gleichgestellt? Empfinde das als sehr ungerecht.