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Großeltern möchten Erbfolge ausschließen

vignette_mielenzEs gibt immer wieder schwierige, manchmal auch völlig zerrüttete Familienverhältnisse, die das Testament von Großeltern beeinflussen mit dem Wunsch, die gesetzliche Erbfolge auszuschließen.
Im vorliegenden Fall, den ich im Internet gefunden habe (123recht.net), geht es um Großeltern, die ihren, in ihrem Haus lebenden jetzt 24-jährigen Enkel großgezogen haben. Sie möchten, dass der Enkel, der sich rührend um sie kümmert, das Haus allein erbt. Die beiden Töchter, die sich nicht bei ihren Eltern haben blicken lassen, sollen nach Möglichkeit gar nichts bekommen.
Machen die Großeltern ein Testament zugunsten des Enkels, dann bekäme er “nur” die Hälfte des Vermögens.
Um den Enkel möglichst als Alleinerben zu begünstigen, haben sich die Großeltern ausgedacht, ihn zu adoptieren. Hört sich “pfiffig” an, ändert aber an der gesetzlichen Erbfolge für die Töchter nur in der Höhe der Erbschaft was. Außerdem wird über die Adoption beim Familiengericht entschieden und das kann für die Großeltern durchaus “riskant” sein.
Was wäre denn nun der dem Wunsch der Großeltern entsprechende richtige Weg? Geraten wird, dem Enkel schon jetzt einen Teil des Hauses zu überschreiben, denn die Großeltern können bis zu 200.000 € steuerfrei schenken. Damit fällt letztlich auch die Erbschaftssteuer geringer aus und die verbleibenden Pflichtanteile für die Töchter, die die Großeltern offenbar bei welchem Weg auch immer nie ganz ausschließen können.
Ich habe nicht gefunden, wie die Großeltern das Erbschaftsproblem gelöst haben. Wichtig scheint mir zu sein, dass sie sich auch bei einer Schenkung an den Enkel ein lebenslanges Wohnrecht sichern.

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