
Experten schätzen Ihre Erbstücke
Das Magazin sechs+sechzig bietet während der Publikumsmesse »Inviva – mitten im Leben« vom 22. bis 26. März 2023 ein ganz besonderes Highlight. Sie können live
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Die derzeitige Ausnahmesituation der Corona-Pandemie führt uns besonders deutlich vor Augen, wie unvorhersehbar und vergänglich das Leben sein kann. Doch wer denkt schon gerne an
Beim Thema Nachlass sollte man heute nicht nur an Vermögen, Immobilien oder Schmuckstücke denken, sondern auch an das digitale Erbe, das der heutige Mensch oft
Hello All, moderne Zeiten: Kinder vererben gütig „mit der warmen Hand“ an die Eltern. U.a. das Smart-Phone der vorletzten Generation; samt nützlicher Apps und
Mit Schenkungen an nahe Verwandte lässt sich Familienvermögen erhalten, das die Erbschaftssteuer-Freibeträge übersteigt. Das gilt für den Ehepartner, für Kinder, aber auch für Enkel, die
Hello All, sie ist fort; für immer. Ausnahmezustand für mich. Routinefall im betreuten Wohnen. Unser tiefstes Beileid, hier Wohnungsschlüssel, Post, Kündigungsformular und Renovierungsarbeiten. Bitte die
Nach deutschem Recht existiert zwischen dem normalem und dem digitalem Nachlass kein Unterschied. Zum „Vermögen“ zählen demnach sowohl elektronische Geräte – Computer, Tablet, Smartphone, Spielkonsole, MP3-Player usw. – wie auch Datenspeicher – USB-Stick, Festplatte oder DVD – sowie sämtliche Daten, die auf Speichermedien erfasst sind. Welcher Art die Inhalte sind, spielt keine Rolle. Das Eigentum an einem elektronisch verfassten Text fällt also ebenso in den Nachlass wie der private Brief des Erblassers.
Hello All, Japaner haben die Längsten. Doch, Firmentraditionen. Das japanische Bauunternehmen Kongo Gumi zimmert seit dem Jahr 578 Tempel und Burgen; nach 1400 Jahren neuerdings
Kinderlose Ehepaare denken oft, dass beim Tod eines Partners der andere automatisch alles alleine erbt. Ein Testament sei daher unnötig. Doch das ist ein weit
Ein selbst nicht geltend gemachter Pflichtteilsanspruch gehört zum Nachlass; wird er weitervererbt, fällt bei seinem Erben Erbschaftsteuer an. Dies hat der Bundesfinanzhof so entschieden. Damit entsteht die Erbschaftsteuer bereits mit dem Tode des Pflichtteilsberechtigten, ohne dass es auf die Geltendmachung des Anspruchs durch dessen Erben ankommt.