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Mit einem Testament frühzeitig vorsorgen

Die derzeitige Ausnahmesituation der Corona-Pandemie führt uns besonders deutlich vor Augen, wie unvorhersehbar und vergänglich das Leben sein kann. Doch wer denkt schon gerne an die Absicherung seiner Liebsten durch eine frühzeitige Testamentserstellung. Die Nachlassregelung gehört zu jenen Themen, die im Alltag meist vernachlässigt, für die Angehörigen bzw. Erben im Ernstfall jedoch überaus wichtig werden. Die Rechtsanwältin Ruth Mundanjohl berät ihre Mandanten seit mehr als 25 Jahren bei Fragen der Testamentsgestaltung, um im Erbfall Streitigkeiten unter den Erben zu verhindern und negative erbschaftssteuerliche Folgen zu vermeiden.

Im Ernstfall abgesichert sein erspart Probleme

Verstirbt ein Angehöriger, so tritt in Deutschland grundsätzlich die gesetzliche Erbfolge ein, sofern der Verstorbene seinen Nachlass nicht in einem Testament geregelt hat. In diesem Fall kommt dem Ehepartner beispielsweise keine Stellung als Alleinerbe zu, sondern er bildet mit den engsten Verwandten eine Erbengemeinschaft. Gerade bei einem schwer aufzuteilenden Vermögen, wie z.B. Immobilienbesitz, können u.a. Streitigkeiten und langwierige Prozesse entstehen bis der Nachlass unter den Erben geregelt ist. Im schlimmsten Fall kann einer der Erben ohne Angabe von Gründen die Versteigerung der Immobilie beantragen, mit der Folge, dass die Existenz des überlebenden Ehegatten gefährdet wird. Um dies zu verhindern, ist es sinnvoll, seine nahestehenden Angehörigen durch eine Testamentserstellung abzusichern. „Im Ernstfall vorbereitet zu sein, indem die Zuteilung des persönlichen Vermögens in einem Testament „wasserdicht“ geregelt ist, kann viele Probleme unter den Erben verhindern“, weiß Ruth Mundanjohl, Fachanwältin für Erbrecht und zertifizierte Testamentsvollstreckerin (AGT).

Den letzten Willen mit der Rechtsexpertin festhalten

Die Vermögensnachfolge ist für Mandanten auf den ersten Blick mit einer Vielzahl von rechtlichen und steuerlichen Fragen verbunden. In einer umfassenden Beratung schafft Rechtsanwältin Ruth Mundanjohl diesbezüglich Klarheit und spricht Empfehlungen für die Testamentsgestaltung aus. „Oberste Priorität hat immer der Wille des Erblassers, der sodann durch erbrechtliche Gestaltungsmittel umgesetzt werden muss. Dabei ist oft die spezielle familiäre Konstellation, z. B. eine Scheidung oder zerrüttete Familienverhältnisse, zu berücksichtigen, wobei nicht selten der Fokus des Erblassers darauf gerichtet ist, einen Pflichtteilsberechtigten „so klein wie möglich“ zu halten“, so die Fachanwältin. Diese Pflichtteilsproblematik spielt in der Praxis sowohl bei der Testamentsgestaltung, als auch im Rahmen der Geltendmachung von Pflichtteilsansprüchen durch einen benachteiligten Erben eine ganz entscheidende Rolle.

Darüber hinaus gibt es ebenso bei der Gestaltung von Ehegattentestamenten, die meist in der Form eines sogenannten „Berliner Testamentes“ errichtet werden, viele Fallstricke, die nicht nur steuerliche Nachteile, sondern auch Probleme unter den Erben verursachen können. Die Beratung durch einen Rechtsexperten kann auch hierbei Unterstützung bieten.

Weitere Informationen zu den Beratungsschwerpunkten der Rechtsanwältin Ruth Mundanjohl finden Sie auf der Website der Kanzlei am Wasserturm: https://www.kanzlei-amwasserturm.de/anwaelte/ruth-mundanjohl/

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