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Was muss man beachten, wenn man eine Senioren-WG gründet?

Foto: D.A.S.
Foto: D.A.S.
Unterstützung und Pflege im Alter, ohne auf ein eigenständiges Leben und ein gewisses Maß an Privatsphäre verzichten zu müssen – diesen Wunsch setzen immer mehr ältere Menschen in die Realität um: Sie ziehen in eine Senioren-WG. Die Alternative zu Pflege- oder Altenheimen erfordert jedoch einiges an Planung und Organisation.
Im Unterschied zu Alten- oder Pflegeheimen sind bei Senioren-WGs oder Wohngruppen für ältere Menschen die Bewohner selbst in der Pflicht, an der Planung und Organisation ihres Zuhauses aktiv mitzuwirken. Dabei spielt es keine Rolle, ob mehrere Senioren eine Wohngemeinschaft gründen, ob sie sich einer bestehenden Gemeinschaft anschließen und ob diese von einem Anbieter geführt wird. Wegen dieser vielen Wahlmöglichkeiten rät etwa Anne Kronzucker, Juristin der Rechtsschutzversicherung D.A.S., sich frühzeitig über die Besonderheiten der jeweiligen Wohnform Gedanken zu machen. Hilfreiche Tipps bieten dabei die Webseiten des Bundesministeriums für Senioren, Familie, Frauen und Jugend (www.wg-qualitaet.de) und des Forums für Gemeinschaftliches Wohnen unter www.fgw-ev.de. Außerdem helfen die zahlreichen Beratungs- und Koordinationsstellen der einzelnen Bundesländer weiter.
Gilt das Heimgesetz?
Alten- und Pflegeheime unterliegen dem Heimgesetz bzw. den entsprechenden Landesgesetzen und damit einer staatlichen Kontrolle. Bei Senioren-Wohngemeinschaften greift das Gesetz dagegen nur unter bestimmten Umständen: „Entscheidend ist hier, wie stark die Bewohner auf Betreuung angewiesen sind bzw. ihr Zusammenleben eigenständig organisieren“, erklärt die D.A.S.-Expertin. „Eine durchgehende 24-Stunden-Betreuung entspricht den Leistungen eines Pflegeheims. Dann gelten die Anforderungen des Heimgesetzes – und damit dessen Vorschriften über die Räumlichkeiten, Dienstleistungen, aber auch über die Beschäftigten und die Heimleitung.“
Ob eine Wohngemeinschaft oder -gruppe für Senioren dem Heimgesetz zugeordnet wird oder nicht, ist nicht eindeutig festgelegt und kann sich von Bundesland zu Bundeland unterscheiden bzw. noch verändern. Denn: Das Heimgesetz gilt nach Übertragung der Zuständigkeit für Heime auf die Bundesländer nur noch solange, bis die Bundesländer eigene Regelungen treffen – und dies ist in den meisten Ländern bereits geschehen. Aktuell plant beispielsweise die Landesregierung von Baden-Württemberg eine Anpassung ihres Heimgesetzes an die neuen Wohnformen für ältere Menschen.
Bundeseinheitlich bleiben die Regelungen über die Vertragsgestaltung, den sogenannten Heimvertrag: Sie sind seit 2009 im Wohn- und Betreuungsvertragsgesetz zu finden. Dieses Gesetz ist anwendbar, sobald Wohn- und Betreuungsleistungen nur zusammen in Anspruch genommen werden können.
Unterliegt eine Wohngemeinschaft keiner staatlichen Kontrolle, müssen sich die WG-Bewohner oder ihre Angehörigen um einiges selbst kümmern, insbesondere um die Überprüfung der Dienstleister. Das kann je nach Bedarf die Kontrolle eines Putz- und Wäscheservices, der Unterstützung beim Einkauf, aber auch der ambulanten Pflegedienstleistungen bedeuten.
Was muss beim Mietvertrag beachtet werden?
Ein weiterer wichtiger Punkt, den die zukünftigen WG-Mitglieder besprechen müssen, ist das gemeinsame Zuhause: Entscheiden sie sich für ein Mietshaus oder eine Mietwohnung, sollten sie zuvor den Mietvertrag klären. Wichtig bei Senioren-WGs: Eine klare Regelung über das Ausscheiden von einem Bewohner aus dem Mietvertrag. Daher empfiehlt die D.A.S.-Juristin bei dieser Wohnform für ältere Menschen einen Mietvertrag pro Mieter: Jeder Mieter unterzeichnet mit dem Vermieter einen eigenen Vertrag für sein Zimmer sowie über die Mitbenutzung der gemeinschaftlich genutzten Räume wie Küche und Bad. Der einzelne Mieter haftet dann nur für die eigene Miete und von ihm verursachte Schäden. Zieht ein Bewohner aus, bedeutet das für die verbleibenden WG-Mitglieder den geringsten Aufwand. Zusätzlich kann auch mit dem Vermieter vereinbart werden, dass die Mieter ein Mitspracherecht bei der Auswahl eines neuen Mitbewohners haben. Wie bei allen Seniorenwohnungen kann darüber hinaus ein vertraglicher Ausschluss der Eigenbedarfskündigung sinnvoll sein.
Welche Förderungsmöglichkeiten gibt es?
Ziehen mehrere ältere Menschen zusammen, bringt dies auch finanzielle Vorteile: Zum einen werden Miete und Nebenkosten geteilt. Zum anderen gibt es für diese betreuten Wohnformen einige Fördermöglichkeiten:
Bevor der gemeinsame Einzug in eine Wohnung oder ein Haus klappt, stehen oft zahlreiche Umbauten an, damit die neue Bleibe auch altersgerecht genutzt werden kann. Mit dem Pflege-Neuausrichtungs-Gesetz (PNG) erhalten Bewohner von ambulanten Wohngruppen für den barrierefreien Umbau 2.500 Euro pro pflegebedürftiger Person, maximal aber 10.000 Euro pro Wohngemeinschaft.
Das sogenannte „Poolen“ von Leistungen ist eine weitere Förderungsoption: Seit 2008 können Wohngruppen-Mitglieder ambulante Pflegedienste oder -kräfte gemeinsam in Anspruch nehmen, also in einen „Pool“ zusammenfassen. „Dann steht beispielsweise ein Pfleger während seiner vereinbarten Arbeitszeit in einer Senioren-WG allen Mitbewohnern zur Verfügung“, erklärt die Rechtsexpertin der D.A.S. Alternativ müsste jeder Bewohner seinen eigenen Pfleger beauftragen und bezahlen.
Eine dritte Fördermöglichkeit gibt es seit Oktober 2012: Beziehen mehrere WG-Bewohner Pflegegeld oder -sachleistungen, zahlt ihnen unter Umständen die Pflegeversicherung pro Person eine zusätzliche Pauschale von 200 Euro. Sowohl für diese Zusatzpauschale als auch für die Unterstützung durch das Pflege-Neuausrichtungs-Gesetz ist die Pflegeversicherung der richtige Ansprechpartner.

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