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Miststück der Woche: Angehörige haben das Nachsehen

Immer wieder stelle ich fest, dass gesetzliche Regelungen hinter der Praxis hinterher hinken. Das gilt auch für die Behindertenparkplätze. Gerade erst haben wir ein zauberhaftes Wochenende mit Freunden verbracht. Einer von ihnen ist nahezu permanent auf den Rollstuhl angewiesen, weil er kaum noch laufen kann. Der Rollstuhl ist leicht und faltbar, passt ins Autos seiner nicht behinderten Frau gut hinein. Doch damit der Senior nicht so weit mit dem Rollstuhl zum Restaurant, in das Geschäft oder zu einem anderen Ort von seiner ebenfalls schon über 70-jährigen Frau geschoben werden muss, möchte sie auf einem Behindertenparkplatz parken. Doch das darf sie nur, wenn das Auto auf ihren Mann zugelassen ist. Aus verschiedenen Gründen läuft der Wagen aber auf ihren Namen und das ist der Grund für die Schwierigkeiten.
Nun weiß jeder, der mit pflegebedürftigen älteren Menschen zu tun hat, wie sehr diese ihre noch erhaltenen Fähigkeiten in den Vordergrund rücken. Da wird sich lieber auf einen Regenschirm gestützt als ein Stock benützt. Bei der Einstufung in eine Pflegegruppe höre ich immer noch viel zu häufig, dass der eigentlich sehr kranken Angehörige genau in diesem Moment alle Kräfte zusammen nimmt und einen leider oft unzutreffend guten Eindruck hinterlässt mit fatalen Folgen.
Bei der Ausstellung des Behindertenausweises ist es manchmal ähnlich. Da sträubt sich der alte Mensch, weil er doch noch gar nicht gebrechlich sein und sich die Hilfsbedürftigkeit keinesfalls vom Amt bescheinigen lassen möchte.
Ein Angehöriger wäre da viel unkomplizierter, zumal er ja in der Regel hinter dem Steuer sitzt. Also sollte er auch den Parkausweis beantragen können. Häufig erhält er ja auch Pflegegeld und dies wäre auf jeden Fall ein Nachweis dafür, dass der Antrag berechtigt ist.
Ich habe meinen Vater auch oft zum Arzt gefahren, zum Friseur und zu anderen Stellen. Aber ich durfte nicht auf dem Behindertenparkplatz parken, obwohl ich ihn wegen seines Zustands nicht alleine lassen konnte. So geht es meiner Freundin auch.
Ich meine, angesichts der vielen älteren Menschen, die von ihren Angehörigen versorgt werden, sollte hier eine Neuregelung ins Auge gefasst werden. Damit sollten Betreuungspersonen ebenso auf Behindertenparkplätzen stehen dürfen, wenn die pflegebedürftige Person mit im Auto sitzt wie der Behinderte selber.
Das wäre eine echte Erleichterung. Da die Behindertenparkplätze häufig frei sind, könnten sie so auch besser ausgenutzt werden.
Gibt es noch andere, die so denken?

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