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Rente

"Rent a Rentner"

Das Internetportal „Rent a Rentner“ ist die Lösung für junggebliebene Senioren, die mit ihren gelernten Tätigkeiten und Talenten auch noch im Ruhestand etwas Geld verdienen möchten. Die Internetseite funktioniert wie eine Börse für über 50 Jährige, die dort kostenlos ihre Dienste anbieten können.

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Neue Aufgaben für ältere Arbeitnehmer

Wie kann man die Kompetenzen und Erfahrung älterer Mitarbeiter im Betrieb halten, wenn die nachlassenden Kräfte eine Weiterbeschäftigung auf dem ursprünglichen Arbeitsplatz nicht mehr ermöglichen? Erziehungswissenschaftler der Universität Stuttgart gehen dieser Frage nach und wollen den Maschinen- und Anlagenbau „demographiefest“ machen.

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Mit 63 Jahren: raus aus der Arbeit – rein ins Vergnügen?

Die Rente mit 63! Darauf waren und sind sie so richtig stolz: die GroKos in Berlin. Sie tritt am 1. Juli 2014 in Kraft. Kurz gesagt geht es darum, dass langjährig Versicherte nach 45 Beitragsjahren mit 63 Jahren abschlagsfrei in Rente gehen können. Nun gut, die Neoliberalen in der CDU murren, die Unternehmer sowieso und es soll sogar unzufriedene Sozis geben. Deswegen wurde bis zuletzt gestritten um Details und die Lobbyisten beider Seiten hatten alle Hände voll zu tun. Aber ehrlich, blicken Sie noch durch, was jetzt beschlossen wurde? Damit Sie zu Ihrem guten Recht kommen ein kurzer Überblick über das Gesetztes werk.

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Im Rentenalter arbeiten: Wo liegen die Verdienstgrenzen?

Der Renteneintritt bedeutet für viele Rentner nicht zugleich den Arbeitsaustritt. Doch nach dem Eintritt in die Rente oder dem Ruhestand steht für die meisten Rentner die Frage im Raum, ob es sich überhaupt lohnt, weiterhin erwerbstätig zu sein oder nicht. Oft herrscht nämlich Unsicherheit darüber, wie viel man eigentlich dazuverdienen darf. Denn wer nicht richtig aufpasst, muss mit Rentenkürzungen rechnen.

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Abschlagsfreie Rente mit 63

Von der geplanten abschlagsfreien Rente mit 63 könnten nach Berechnungen der Bundesregierung anfänglich rund 200.000 Beschäftigte pro Jahr profitieren. Darunter seien schätzungsweise ein Viertel Frauen, schreibt die Regierung. Dies bedeute aber nicht, dass mit dem neuen Gesetz 200.000 Personen zusätzlich früher in Rente gingen.

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Nochmal Zwangsverrentung

Zum Thema “Zwangsverrentung” von Hartz-IV-Empfängern erklärt die Bundesregierung, dass grundsätzlich die Pflicht bestehe, eine vorgezogene Altersrente mit Abschlägen in Anspruch zu nehmen, sofern bestimmte Voraussetzungen vorliegen wie etwa die Vollendung des 63. Lebensjahres. Ausnahmen gibt es – theoretisch.

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