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Abschlagsfreie Rente mit 63

Von der geplanten abschlagsfreien Rente mit 63 könnten nach Berechnungen der Bundesregierung anfänglich rund 200.000 Beschäftigte pro Jahr profitieren. Darunter seien schätzungsweise ein Viertel Frauen, schreibt die Regierung. Dies bedeute aber nicht, dass mit dem neuen Gesetz 200.000 Personen zusätzlich früher in Rente gingen.

Wer profitiert von der abschlagsfreien Rente mit 63? Foto: epd
Wer profitiert von der abschlagsfreien Rente mit 63? Foto: epd

Von der geplanten abschlagsfreien Rente mit 63 könnten nach Berechnungen der Bundesregierung anfänglich rund 200.000 Beschäftigte pro Jahr profitieren. Darunter seien schätzungsweise ein Viertel Frauen, schreibt die Regierung. Dies bedeute aber nicht, dass mit dem neuen Gesetz 200.000 Personen zusätzlich früher in Rente gingen.
Denn es wollten schon nach geltendem Recht Versicherte im Alter von 63 Jahren in den Ruhestand wechseln, dann aber mit Abschlägen. Nunmehr gehen diese Arbeitnehmer mit der geplanten Leistungsverbesserung in Rente. Die Zahl der Begünstigten werde langfristig entsprechend den größeren Rentenzugängen der Folgejahre anwachsen, schreibt die Regierung weiter. Künftig dürften noch etwa 25 Prozent eines Jahrgangs von der Regelung profitieren, derzeit sind es rund 30 Prozent.
Von den geplanten Verbesserungen in der Erwerbsminderungsrente werden den Angaben zufolge nahezu alle Versicherten profitieren, die ab dem 1. Juli 2014 in eine solche Rente gehen. Im Jahr 2012 seien dies rund 179.000 Personen gewesen, darunter knapp die Hälfte Frauen.
Hintergrund: Geplant ist, dass langjährig Versicherte unter bestimmten Bedingungen mit 63 Jahren abschlagsfrei in Rente gehen können. Voraussetzung hierfür sind 45 Jahre an Pflichtbeiträgen aus Beschäftigung und selbständiger Tätigkeit. Zeiten der Kindererziehung bis zum vollendeten zehnten Lebensjahr des Kindes und Zeiten der Pflegearbeit sollen dabei ebenso berücksichtigt werden wie Zeiten kurzzeitiger, arbeitslosigkeitsbedingter Unterbrechungen in der Erwerbsbiografie. Zeiten, in denen Arbeitslosengeld II (ALG II) bezogen wurde, sollen dagegen außen vor bleiben.

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