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Nutzen mir die Änderungen in der Pflege?

vignette_nosseck_bockMit dem Jahr 2016 sollen sich die Bedingungen für Angehörige und Pflegebedürftige deutlich verbessern. Allerdings betrifft mich das mit einer mittel schwer pflegebedüftigen Mutter nur in einem Punkt: Anhebung der Beitragssätze. Das ist lange nicht so zynisch gemeint, wie es klingt. Aber der Rechtsanspruch auf eine kostenlose Beratung ist für mich keine wesentliche Verbesserung, da ich in der Nähe einer Stadt lebe, in der es immer schon ein gutes Beratungsangebot gegeben hat.
Da meine Angehörige aber sicherlich keine Begutachtung durch den Medizinischen Dienst möchte – sie geistig so weit fit ist, dass sie ihren Willen trotz starken körperlicher Einschränkungen durchsetzen kann – bleibt eigentlich alles beim Alten. Ich glaube, das geht vielen anderen Betroffenen genauso.
Selbst Leistungen, die vom Arzt verordnet und vom Pflegedienst erbracht werden, lehnen die Betroffenen manchmal ab. So bleibt nur, privat etwas zu arrangieren und es auch privat zu bezahlen. Pflegereform hin oder her.

Denn solange dieses Begutachtungssystem im Kern erhalten bleibt – selbst wenn neue Pflegestufen besser abbilden als bisher, wann Hilfe wirklich nötig ist und in welchem Grad – bleibt das Problem, dass sich viel alte und gebrechliche Menschen sich dem Einstufungsverfahren nicht stellen möchten, bestehen.
Warum man hier nicht auch eine Begutachtung durch den Hausarzt vorsieht, ist mir nicht wirklich klar.
Das würde in vielen Fällen dazu dienen, dass Hilfe auch da ankommt, wo sie hingehört.

Ich hoffe, dass die jetzt vorangetriebenen Verbesserungen wirklich etwas an der schwierigen Situation von Familien ändert, die sich um einen hochbetagten, eigentlich hilfebedürftigen Menschen kümmern. Und nicht alles nur nett auf dem Papier klingt, aber nicht wirklich Entlastung bringt.
Ich bin gespannt, wie sich die Umsetzung 2016 gestaltet und bleibe am Ball. Schön wäre es, wenn andere auch hier im Blog ihre Erfahrungen schildern. Einfach die Kommentarfunktion dafür nutzen. Danke!
Und natürlich noch die besten Wünsche für 2016: Auf das es ein gelungenes und nicht so anstregendes Jahr wird!

Was ist im einzelnen für 2016 geplant?
Auf auf qualifizierte Beratung haben künftig nicht nur Pflegebedürftige, sondern auch ihre Angehörigen Anspruch. Außerdem wird für pflegende Angehörige die Absicherung in der gesetzlichen Rentenversicherung verbessert. Für alle Pflegepersonen – bislang nur Angehörige – wird eine Pflichtversicherung in der Arbeitslosenversicherung eingeführt. Die war bisher freiwillig.

Der Beitragssatz der Pflegeversicherung wird um 0,2 Beitragssatzpunkte ab 2017 erhöht. Er beträgt dann 2,55 Prozent des Bruttoeinkommens für Versicherte mit Kindern. Kinderlose zahlen wie bisher 0,25 Prozent mehr, also 2,8 Prozent.
Weitere Informationen hier

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