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AWO: Kasse muss palliative Versorgung zahlen

„Mit dem Hospiz- und Palliativgesetzen werden eine Reihe von Verbesserungen in der hospizlichen und palliativen Versorgung von schwerstkranken oder sterbenden Menschen eingeführt. Sind die aller Akteure damit auf einem guten Weg, die Themen Alter, Sterben und Tod in unserer Gesellschaft aus der Tabuisierung herauszuholen?
Die Betreuung im Hospiz wird vom neuen Gesetz berücksichtigt. Foto: epd
Die Betreuung im Hospiz wird vom neuen Gesetz berücksichtigt. Foto: epd

„Mit dem Hospiz- und Palliativgesetz werden eine Reihe von Verbesserungen in der hospizlichen und palliativen Versorgung von schwerstkranken oder sterbenden Menschen eingeführt. In einem vernetzten Zusammenwirken aller Akteure sind wir damit auf einem guten Weg die Themen Alter, Sterben und Tod in unserer Gesellschaft aus der Tabuisierung herauszuholen“, kommentiert AWO Vorstandsmitglied Brigitte Döcker. Wichtig sei aber, die Menschen in den Pflegeheimen nicht zu vergessen.

Der Entwurf des Hospiz- und Palliativgesetzes wurde vergangene Woche im Ausschuss für Gesundheit öffentlich beraten. Eine Verbesserung der palliativen Versorgung ist aus Sicht der AWO auch für die Bewohnenden in Pflegeheimen notwendig. Immer häufiger ziehen schwer- und schwerstpflegebedürftige Menschen mit medizinisch aufwendigen Versorgungsbedarfen in ein Heim. Angesichts der vorgesehenen Veränderungen der Leistungsbeträge im Rahmen des Pflegestärkungsgesetzes II, wird diese Entwicklung sich deutlicher fortsetzen. Damit wird die Zahl der Sterbenden in stationären Pflegeeinrichtungen in den nächsten Jahren weiter zunehmen. Verbesserungen in der palliativen Versorgung lassen sich aktuell nur über steigende Pflegesätze und damit über steigende Eigenanteile der Bewohnenden finanzieren.

Dies stellt jedoch eine soziale Benachteiligung gegenüber Menschen dar, die am Ende ihres Lebens in einem stationären Hospiz versorgt werden, denn dies wird von der gesetzlichen Krankenversicherung finanziert. „Eine gute Versorgung am Lebensende muss alle Sterbeorte umfassen, deshalb muss die Finanzverantwortung für die Behandlungspflege in stationären Einrichtungen im SGB V verankert werden“, fordert Döcker. Nur so könne eine Schlechterstellung von Menschen im Pflegeheim vermieden werden. Zudem würde die palliative Versorgung in Pflegeheimen gestärkt und die würdevolle Versorgung der Bewohnenden in ihrer letzten Lebensphase gesichert werden.

Eine Antwort

  1. eine gute versorgung am lebensende muss allen sterbeorte umfassen. diesen satz in gottes gehörgang und geldsäckel für diese dienste geöffnet und bereithalten, als kleines danke an die leistung der jetzigen senioren-generation.

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