
Nun weiß jeder, der mit pflegebedürftigen älteren Menschen zu tun hat, wie sehr diese ihre noch erhaltenen Fähigkeiten in den Vordergrund rücken. Da wird sich lieber auf einen Regenschirm gestützt als ein Stock benützt. Bei der Einstufung in eine Pflegegruppe höre ich immer noch viel zu häufig, dass der eigentlich sehr kranken Angehörige genau in diesem Moment alle Kräfte zusammen nimmt und einen leider oft unzutreffend guten Eindruck hinterlässt mit fatalen Folgen.
Bei der Ausstellung des Behindertenausweises ist es manchmal ähnlich. Da sträubt sich der alte Mensch, weil er doch noch gar nicht gebrechlich sein und sich die Hilfsbedürftigkeit keinesfalls vom Amt bescheinigen lassen möchte.
Ein Angehöriger wäre da viel unkomplizierter, zumal er ja in der Regel hinter dem Steuer sitzt. Also sollte er auch den Parkausweis beantragen können. Häufig erhält er ja auch Pflegegeld und dies wäre auf jeden Fall ein Nachweis dafür, dass der Antrag berechtigt ist.
Ich habe meinen Vater auch oft zum Arzt gefahren, zum Friseur und zu anderen Stellen. Aber ich durfte nicht auf dem Behindertenparkplatz parken, obwohl ich ihn wegen seines Zustands nicht alleine lassen konnte. So geht es meiner Freundin auch.
Ich meine, angesichts der vielen älteren Menschen, die von ihren Angehörigen versorgt werden, sollte hier eine Neuregelung ins Auge gefasst werden. Damit sollten Betreuungspersonen ebenso auf Behindertenparkplätzen stehen dürfen, wenn die pflegebedürftige Person mit im Auto sitzt wie der Behinderte selber.
Das wäre eine echte Erleichterung. Da die Behindertenparkplätze häufig frei sind, könnten sie so auch besser ausgenutzt werden.
Gibt es noch andere, die so denken?




