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Verständliche Wut einer Senioren

Eine Meldung beschäftigt mich sehr. Eine Seniorin in Pirmasens wehrte sich gegen unerwünschte Werbeanrufe mit einer Trillerpfeife. Nun ist sie vorbestraft und muss 800 Euro an ihr Opfer, die Callcenter-Mitarbeiterin zahlen. Warum? Ich denke, hier wird wieder einmal demjenigen die Last aufgebürdet, der sich am wenigstens gegen unlautere Methoden wehren kann. Wie bitte soll man als älterer Mensch reagieren, wenn eine geschulte Callcenter-Arbeitskraft einen mit einem Schwall von werbewirksamen Worten überschüttet?
Viele Senioren kommen da nicht mit. Ich habe erlebt, wie man einer 83-jährigen, die keinen Computer hat, einen Komforttelefontarif andrehte, der natürlich deutlich über dem Normaltarif liegt und auf ihren Versuch, diesen zu kündigen erklärte, der sei doch viel besser. Es stellte sich heraus, dass es nicht stimmte. Doch vor Ablauf eines Jahres darf sie diesen Vertrag nicht kündigen.
Wozu haben wir ein Verbraucherschutzministerium, Verbraucherschutzzentralen etc., alles vom Steuerzahler finanziert, wenn dann solche Verträge möglich sind?
Die Telekom verkauft viele Internetanschlüsse nur mit zwei Jahresverträgen. Was soll das? Früher waren mal drei Monate Kündigungsfrist normal. Wer schneller aus dem Vertrag raus möchte, muss mehr zahlen. Das ist doch im Zeitalter von Computer und Internet, wo fast alle Daten per Mausklick abrufbar sind, kaum nachvollziehbar.
Die Seniorin jedenfalls, die sich nicht anders zu wehren wusste, hat mein vollstes Verständnis. Der Richter nicht.
Damit man nicht wegen Körperverletzung verurteilt wird, sollte man die Trillerpfeife nur anwenden, um Einbrecher vom Grundstück zu vertreiben. Beim nächsten Werbeanruf einfach auflegen. Ich glaube, das ist noch nicht strafbar, oder?

Eine Antwort

  1. liebe 6+60, als ich o.g.artikel las, wurde der ruf in mir laut, wir brauchen einen WEISSEN RING FÜR SENIOREN (OPFERCHUTZ)) . wenn ein senior mal mut hat sich zu wehren, droht strafe. vieles geschieht doch aus hilflosigkeit (jeder hat nicht gleich das grundgesetz im kopf ) und der ARME täter der SCHUBSTE UND VERLETZTE beim taschenklau, bekommt dann noch schmerzensgeld, weil er beim wegreissen der tasche, die man WAGTE festzuhalten, sich sein fingerlein verletzt hat und deshalb keinen arbeitsplatz annehmen kann. weiter so, mir kommt die galle hoch

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