Anzeige

Gesetz zur Reform der Pflegeausbildung

Mit einer Ausbildungsreform soll der Pflegeberuf an neue Anforderungen angepasst werden. Die Sicherung der qualitativen Pflegeversorgung sei eine der gesellschaftspolitisch wichtigsten Aufgaben der nächsten Jahre, heißt es in dem von der Bundesregierung in den Bundestag eingebrachten Gesetzentwurf. Vorgesehen ist, die bisher drei Ausbildungen Altenpflege, Krankenpflege und Kinderkrankenpflege zu einem einheitlichen Berufsbild zusammenzuführen.
Eine Pflegerin der Essener Beatmungs-Wohngemeinschaft pflegebeduerftiger Menschen. Foto: epd /  Friedrich Stark
Eine Pflegerin der Essener Beatmungs-Wohngemeinschaft pflegebeduerftiger Menschen. Foto: epd /
Friedrich Stark

Mit einer Ausbildungsreform soll der Pflegeberuf an neue Anforderungen angepasst werden. Die Sicherung der qualitativen Pflegeversorgung sei eine der gesellschaftspolitisch wichtigsten Aufgaben der nächsten Jahre, heißt es in dem von der Bundesregierung in den Bundestag eingebrachten Gesetzentwurf. Vorgesehen ist, die bisher drei Ausbildungen Altenpflege, Krankenpflege und Kinderkrankenpflege zu einem einheitlichen Berufsbild zusammenzuführen.

Die sich wandelnden Versorgungsstrukturen erforderten eine übergreifende pflegerische Qualifikation, heißt es. Mit Blick auf den bestehenden Fachkräftemangel sei ferner die nachhaltige Sicherung der Fachkräftebasis eine wichtige Aufgabe. Das Ziel sei, ,,die Pflegeberufe zukunftsgerecht weiterzuentwickeln, attraktiver zu machen und inhaltliche Qualitätsverbesserungen vorzunehmen”.

Nach Angaben der Bundesregierung entsteht mit der Reform der größte Ausbildungsberuf in Deutschland mit mehr als 133.000 Auszubildenden in der Kranken-, Kinderkranken- und Altenpflege. In den Krankenhäusern steige der Anteil älterer, demenziell erkrankter Patienten, in den Pflegeheimen nehme der medizinische Behandlungsbedarf der Bewohner zu. Die ambulante Pflege werde wichtiger und sei auf breit qualifizierte und flexibel einsetzbare Pflegekräfte angewiesen.

Die generalistische Pflegeausbildung solle auf einen Einsatz in allen Arbeitsfeldern der Pflege vorbereiten, einen Wechsel zwischen Pflegebereichen erleichtern und den Pflegekräften wohnortnahe Beschäftigungsmöglichkeiten und zusätzliche Einsatz- und Aufstiegsmöglichkeiten eröffnen. Die Ausbildung werde in ein “gestuftes und transparentes Fort- und Weiterbildungssystem eingepasst”. Die Durchlässigkeit zwischen den Qualifikationsstufen werde verbessert.

Das Gesetz bedarf der Zustimmung des Bundesrates. Der erste Ausbildungsjahrgang könnte nach Angaben der Regierung 2018 starten.

Ausgebildet wird dem Gesetzentwurf zufolge mit dem Berufsziel Pflegefachfrau oder Pflegefachmann. Die Ausbildung dauert drei Jahre, in Teilzeit maximal fünf Jahre und ist für die Auszubildenden kostenlos. Bislang wird in manchen Ländern noch Schulgeld erhoben, die Ausbildung ist dort also kostenpflichtig. Dies soll sich nun ändern. Die Ausbildung wird außerdem “angemessen” vergütet. Der praktische Ausbildungsanteil soll künftig überwiegen.

Voraussetzung für eine Pflegeausbildung ist ein mittlerer Schulabschluss oder ein Hauptschulabschluss mit abgeschlossener Berufsausbildung. Neu eingeführt werden soll eine Pflegeausbildung an Hochschulen. Das Studium dauert drei Jahre und soll unter anderem ein vertieftes Wissen über Grundlagen der Pflegewissenschaft vermitteln.

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert

Anzeige
Anzeige
Anzeige

Aktuelle Beiträge

Skip to content