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Keinen Krippenplatz gefunden?

vignette_mielenzMeistens klappt es ja, für unsere kleinen Enkelkinder rechtzeitig einen Krippenplatz zu finden, damit (vor allem) die Mutter wieder arbeiten gehen kann. Und wenn nicht? Wenn auch das Jugendamt keine Lösung für die Betreuung des Kleinen anbieten kann? Und was passiert, wenn die Eltern eine viel teurere private Einrichtung in Anspruch nehmen müssen oder gar durch die Betreuung ihres Kindes zu Hause  nicht arbeiten gehen können und damit einen Verdienstausfall haben? Zu diesen Problemen und Auslegungen der einschlägigen Paragraphen im Kinder- und Jugendhilfegesetz (SGB VIII) gibt es inzwischen eine Reihe von Klagen und Urteilen verschiedener Gerichte auf Länder- und Bundesebene.

Aber worum geht es? Kein anderer Aufgabenbereich der Kinder- und Jugendhilfe hat so viel öffentliche Aufmerksamkeit erreicht wie die Tageseinrichtungen für Kinder (Kinderkrippe, Kindergarten und Hort). Gerade im Ausbau der Kinderkrippen hat sich in den vergangenen Jahren viel getan. Seit August 2013 haben Kinder im Alter von 1 bis 3 Jahren einen Rechtsanspruch auf einen Platz in einer Kinderkrippe oder in einer Tagespflegestelle. Gelingt es der Kommune nicht, einen Platz (in zumutbarer Entfernung) zur Verfügung zu stellen, können Eltern das Recht des Kindes auf frühkindliche Förderung einklagen.

Darüber hinaus können Eltern auch Schadensersatz für einen (möglichen) Verdienstausfall verlangen, wenn durch die notwendige Betreuung des Kindes zu Hause keiner Erwerbstätigkeit nachgegangen werden kann. Die beklagte Kommune muss allerdings nur dann Schadensersatz leisten, wenn sie den Mangel an Krippenplätzen verschuldet und keine sorgfältige Bedarfsplanung vorgelegt hat und wenn Personalmangel oder verzögerte Bauvorhaben eine rechtzeitige Inbetriebnahme von Kinderkrippen verhindert haben. Dazu wird es wahrscheinlich noch viele gerichtliche Klärungen geben (müssen).

Geld von der Kommune gibt es auch, wenn die Eltern für ihr Kind einen viel teureren privaten Krippenplatz gefunden haben oder wenn sie sogar eine Kinderfrau beschäftigen müssen. Dann muss die Kommune die Mehrkosten übernehmen. Übrigens für Au Pair Hilfen und für Großeltern, die ihre Enkelkinder betreuen, weil sich keine andere Lösung ergeben hat,  gibt es nichts.

 

 

 

 

 

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