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Forderungen der Verbraucherschützer/innen an die Pflege der Zukunft

Die Rolle der Kommunen in der Pflege muss gestärkt werden. Das fordern der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) und 28 seiner Mitgliedsorganisationen und hat dazu die Broschüre "Pflege vor Ort gestalten" vorgelegt, die weitere Forderungen und Anregungen enthält. Wir veröffentlichen hier eine gekürzte Zusammenfassung der wichtigsten Ideen und Anregungen der Verbraucherschützer zur Pflege.
Foto: epd
Foto: epd

Forderungspapier des Verbraucherzentrale Bundesverbands (vzbv)
Die Forderungen wurden im Rahmen des Verbandsthemas 2015 „Pflege vor Ort gestalten“ des Verbraucherzentrale Bundesverbandes e.V. und seiner Mitglieder verfasst.

Zusammenfassung (gekürzt):

(..) Ein zentrales Anliegen des Verbraucherschutzes ist es, die Entscheidungen über Fragen zur Pflege in die Lebenswelt der betroffenen Menschen zu verlagern. In allen Belangen sollte die Sozialraumorientierung als Grundprinzip berücksichtigt werden – sowohl in der Gesetzgebung wie auch in der praktischen Durchführung. Dies bedeutet unter anderem auch, ältere und hilfebedürftige Menschen sind stärker als bisher an den Entscheidungs-prozessen zu beteiligen.

Ein wichtiger Bestandteil bei der Sicherung der Lebensqualität für alte und pflege-bedürftige Menschen ist das nicht berufliche Hilfesystem. Die hier ehrenamtlich Tätigen stellen im Rahmen der freiwilligen Hilfe in Familie, Nachbarschaft oder Freundeskreis niedrigschwellige Versorgungsangebote wie beispielsweise die Betreuung von Demenzkranken zur Verfügung. Kommunen brauchen Fördermittel, um als Ansprechpartner und Förderer das nicht berufliche Hilfesystem zu stärken und dabei flexible Strukturen zu ermöglichen.

Kommunale Unterstützungsangebote können nur verlässlich erbracht werden, wenn deren nachhaltige Finanzierung sichergestellt ist. Die Kommunen benötigen finanzielle Mittel, um die Pflege-Infrastruktur auszubauen und Personalstellen für die Planung und Koordinierung zu schaffen. Die Finanzierung darf nicht von der Finanz-lage der einzelnen Kommunen abhängig sein, da sich ansonsten eine Versorgungs-qualität nach Haushaltslage entwickeln würde. Um ihren Finanzierungsbedarf zu planen, brauchen Kommunen aktuelle und verlässliche Daten zur Entwicklung des lokalen und regionalen Pflegebedarfs. Bei der Pflegestrukturplanung sollten die betroffenen Menschen vor Ort über entsprechende Gremien mit einbezogen werden.

Altersgerecht wohnen bedeutet, so lange wie möglich in der vertrauten Umgebung ein selbstbestimmtes Leben führen zu können. Dies gelingt nur, wenn der Bestand an barrierearme Wohnungen massiv ausgebaut wird. Die beteiligten Verbände halten es für notwendig, zusätzliche Fördermittel hierfür bereitzustellen und in den Landesbauordnungen die Barrierefreiheit insbesondere beim sozialen Wohnungsbau zu verankern. Durch eine Anpassung des Mietrechts müssen Mieter die Möglichkeit erhalten, bauliche Maßnahmen zur Reduzierung von Barrieren ohne Rückbaupflicht selbst zu veranlassen.

Großen Reformbedarf gibt es in der Pflegerechts- und Pflegevertragsberatung. So sind zwar Pflegestützpunkte mittlerweile fast flächendeckend eingerichtet. Doch diese sind meist eher auf die Beratung zu Leistungen und Versorgungsangeboten fokussiert. Dazu kommt: Erfolgt die Beratung durch Mitarbeiter von Pflegekassen, ist keine unabhängige Rechtsberatung gewährleistet, wenn sich Ratsuchende gegen eine Leistungsversagung der Pflegekasse zur Wehr setzen wollen.

Aus Sicht des Verbraucherschutzes ist es daher notwendig, die Pflegerechts- und Pflegevertragsberatung bei unabhängigen Institutionen anzusiedeln. Ideal geeignet sind hierfür die Verbraucherzentralen und Beratungsstellen der Mitglieder des vzbv, die nach dem Rechtsdienstleistungsgesetz individuelle Rechtsberatung und -besorgung erbringen dürfen. Darüber hinaus haben sie die Möglichkeit, im Rahmen von Abmahnungen und Unterlassungsklagen bei Verstößen gegen das Wettbewerbsrecht oder gegen Normen des Verbraucher-schutzes juristisch aktiv zu werden. Zu prüfen sind Kooperationen mit Sozial-verbänden. Sinnvoll ist es daher, dass Pflegestützpunkte eine Lotsenfunktion übernehmen und Verbraucher in Rechtsfragen an unabhängige Beratungsstellen verweisen. Für den Aufbau und Unterhalt dieser Beratungsstruktur müssen die Verbraucherzentralen und ggf. die Sozialverbände von den Ländern und Pflegekassen mit ausreichenden finanziellen Mitteln ausgestattet werden.

Die Forderungen wurden im Rahmen des Verbandsthemas 2015 „Pflege vor Ort gestalten“ des Verbraucherzentrale Bundesverbandes e.V. und seiner Mitglieder verfasst.

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