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Enkelkinder in Obhut

vignette_mielenzNach meinem vorhergehenden Beitrag, wie Familien es schaffen können, glücklich zu sein, will ich gleich anschließen und die ganz und gar nicht heile Familenwelt beschreiben, die es eben auch gibt. Das geht am besten, wenn man sich anschaut, in wievielen Fällen das Jugendamt in die Familien eingreifen mußte, um Kinder und Jugendliche zu schützen, d.h. nach dem Kinder- und Jugendhilfegesetz in Obhut zu nehmen. Die Gründe dafür sind vielfältig. Oft spielt Gewalt in den Familien eine Rolle, aber auch Vernachlässigung und Verwahrlosung, gravierende Gefährdung des Wohls der Kinder und Mißbrauch. Allgemein wird diese Situation in der Presseberichterstattung als Versagen der Familie dargesellt (Nürnberger Zeitung vom 8.8.2013) oder auch als Versagen der sozialpädagogischen Dienste der Jugendämter.
Nach den Angaben des Statistischen Bundesamtes wurden 2012 40.227 Kinder und Jugendliche von den Jgendämtern in Obhut genommen. Diese Zahl ist in den vergangenen Jahren ständig gestiegen. Das mag an der erhöhten Aufmerksamkeit der Jugendämter liegen, zeigt aber auch die traurige Realität der anderen Seite des Familienlebens. Noch schlimmer wird es, wenn man genauer auf die Zahlen zur Inobhutnahme schaut, denn mehr als 10.000 Kinder und Jugendliche verlassen auf eigenen Wunsch ihre Familien, d.h. sie suchen von sich aus den Schutz des Jugendamtes – “freiwillig” und in höchster Not.
Immerhin können 39 % der in Obhut genommenen Kinder und Jugendlichen nach einiger Zeit wieder in ihre Familien zurückehren.
Diese Statistik der Inobhutnahmen zeigt drastisch, dass viele Familien dauerhaft belastet sind und mit ihren Lebensumständen nicht zurecht kommen. Kinderschutz bedeutet auch, vermehrt und möglichst frühzeitig Hilfen für Familien zur Verfügung zu stellen – das ist nicht nur kostengünstiger, sondern auch wirksamer.

3 Antworten

  1. ja, traurig schon, aber auch sehr wahr (=real), eine ‘Familienseite’, die es immer gab und geben wird. Deshalb steht auch den Jugendhilfeträgern ein ganzes Arsenal von Hilfen zur Erziehung nach dem Kinder- und Jugendhilfegesetz zur Verfügung (dort die §§ 27 folgende). Genau acht, die versuchen, sehr differenziert auf die denkbaren ‘Hilfenotwendigkeiten’ einzugehen: von der Erziehungsberatung über die Sozialpädagogischen Familienhilfe, der Vollzeitpflege bis zur Heimerziehung. Ist aber das Kindeswohl trotz aller (möglichen) Hilfen immer noch gefährdet, müssen Kinder und Jugendliche ‘zur ihrem Wohl’ aus den Familien herausgenommen werden. Immer wieder werden die Jugendämter dann ‘als Kinder Wegnahme-Ämter’ diskriminiert. Dabei wird dann gern vergessen (verdrängt), dass nicht die Ämter die besondere Situation herbeigeführt haben, sondern die Gründe dafür in den jeweiligen Familien entstanden sind. Der Kinderschutz ist nach meiner Auffassung eine der ganz besonders wichtigen Aufgaben der Jugendämter – eben Hilfe in besonders schwierigen Lebenslagen, auch nicht leicht für die Damen und Herren der Ämter.

  2. Mich würde interessieren, wie viele Kinder bei ihren Großeltern leben, weil es mit den Eltern nicht klappt. Gibt es da auch eine Statistik?

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