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Großelternzeit für die Enkel

Vor einigen Monaten habe ich schon einmal über die Möglichkeiten geschrieben, für die Betreuung der Enkel eine “Großelternzeit” zu nehmen, damit sich z.B. während der Ausbildung der (noch unter 21 Jahre alten) Tochter die Großmutter (oder der Goßvater) um das Enkelkind kümmern kann. Diese Großelternzeit war an diese sogn. Härtefälle geknüpft.
Jetzt überlegt die Bundesfamilienministerin, die Großelternzeit generell einzuführen und der Elternzeit anzupassen. Die Modalitäten werden allerdings noch geprüft. Genaues weiß man daher noch nicht.
Klar ist offenbar nur, dass Großeltern, die ihre Enkelkinder nach der Geburt betreuen (während die Kinder arbeiten gehen), ein Rückkehrrecht in ihren Beruf haben sollen. Ob es neben der Großelternzeit auch ein “Großelterngeld” geben wird, ist nach den bisherigen Vorstellungen eher unwahrscheinlich und damit für viele noch berufstätige Großeltern, die eine Auszeit der Enkel wegen nehmen wollen, kaum machbar. Der Erhalt des Arbeitsplatzes zählt wenig, wenn der finanzielle Lebensunterhalt nicht gesichert ist (oder sollen die Kinder den aus ihrem Gehalt bezahlen?) und die Rentenansprüche schrumpfen, weil mehr als ein Jahr nichts eingezahlt wird.
51 % der Großeltern betreuen der Bundesfamilienministerin zufolge schon heute ihre Enkelkinder. Es wäre interessant zu wissen, ob darunter auch noch berufstätige Großeltern sind?

Eine Antwort

  1. auf die Antwort auf Ihre Frage bin ich acu schon sehr gespannt, irgendwie wird ja neuerdings immerzu von Gerechtigkeite gesprochen, aber hier scheint sie noch nicht angekommen zu sein – oder?

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