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Ratgeber ausländische Betreuungskräfte

Unterstützung bei der häuslichen Pflege bieten zahlreiche Firmen an, viele davon vermitteln ausländische Pflegekräfte. Was es dabei zu beachten gilt, hat die Verbraucherzentrale NRW in einem neu überarbeiteten Wegweiser zusammengefasst. Foto: Geralt Axtmann/pixabay

In den eigenen vier Wänden bleiben können trotz gesundheitlicher Einschränkungen und rund um die Uhr versorgt zu werden, das wünschen sich viele alte und pflegebedürftige Menschen. Weil Angehörige dies allein zumeist nicht leisten können, suchen sie nach praktikablen Lösungen mit Unterstützung durch Dritte. Mit Schlagworten wie „24-Stunden-Betreuung“ oder „Häusliche Pflege 24 Stunden“ werben Vermittlungsagenturen mit vollmundigen Versprechungen für eine Rund-um-die-Uhr-Betreuung. Was für viele ältere Menschen und ihre Angehörigen verlockend klingt, entspricht jedoch vielfach nicht den hierzulande geltenden rechtlichen Regelungen.

Die Verbraucherzentrale NRW hat deshalb in ihrem umfassend überarbeiteten Wegweiser „Ausländische Haushalts- und Betreuungskräfte im Privathaushalt“ zusammengestellt, welche legalen Möglichkeiten es bei der Einstellung einer ausländischen Kraft zur Betreuung von Seniorinnen und Senioren gibt.

Das deutsche Arbeitsrecht gibt einiges vor

In der Broschüre werden Vor- und Nachteile einer Beschäftigung der Betreuung durch ausländische Kräfte beleuchtet und mögliche Stolperfallen aufgezeigt. So lässt das deutsche Arbeitsrecht zum Beispiel keine ununterbrochene Tag-und-Nacht-Beschäftigung zu. „Vielen ist nicht klar, dass eine 24-Stunden-Betreuung mit dem Arbeitszeitgesetz nur vereinbar wäre, wenn verschiedene Personen in drei Schichten arbeiten würden“, informiert Charlotte Dahlheim, Projektleiterin des Pflegewegweisers. Legal ist eine solche Beschäftigung zudem nur, wenn Steuern und Sozialversicherungsbeiträge entweder in Deutschland oder im Herkunftsland der Haushalts- und Betreuungskraft nachweislich gezahlt werden.

Die Broschüre informiert außerdem darüber, welche Aufgaben ausländische Haushalts- und Betreuungskräfte in Privathaushalten übernehmen dürfen. Tipps zur Wahl von Vermittlungsagenturen sowie ein Überblick über die Kosten verschiedener Modelle runden den Wegweiser ebenso wie Checklisten zum Vorgehen und Musterverträge ab.

Kostenfreier Download und Versandadresse

Der Wegweiser „Ausländische Haushalts-und Betreuungskräfte im Privathaushalt“ steht kostenlos online zum kostenfreien Download zur Verfügung. Eine Bestellung über pflegewegweiser@verbraucherzentrale.de oder den Ratgeberversand der Verbraucherzentrale gegen Versandkosten ist ebenfalls möglich.

Hintergrund:
Die Überarbeitung der Broschüre erfolgte im Rahmen des Projekts Pflegewegweiser NRW, gefördert durch das Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales des Landes NRW und den Landesverbänden der Pflegekassen/PKV. Im Rahmen des Projektes Pflegewegweiser NRW steht Angehörigen und Pflegebedürftigen das Beratungstelefon „Ausländische Haushalts-und Betreuungskräfte“ montags und mittwochs von 14.00 bis 16.30 Uhr sowie mittwochs von 10-12 Uhr unter 0211 3809-400 zur Verfügung. Dort erhalten Ratsuchende auch tagesaktuelle Informationen zu Fragen im Zusammenhang mit der Corona-Pandemie und ausländischen Haushalts- und Betreuungskräften, wie z.B. Einreise, Quarantäne, PCR-Tests oder Impfung.

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