An einer Ampel ist sie mir zum ersten Mal aufgefallen, die Anzeige der Arbeiterwohlfahrt. Sie lautete: Stolpern Sie über eine Pflegestufe? Wir helfen Ihnen. Dann die notwendigen Informationen, wie man das Beratungsteam erreichen kann.
Ich fand die Anzeige gut. Sie hat mit ihrem Wortspiel eine gewisse Leichtigkeit in das an sich doch sehr problematische Thema Pflegeversicherung gebracht.
Gerade wurde eine neue gesetzliche Regelung von der Bundesregierung auf den Weg gebracht, die pflegenden Angehörigen die Vereinbarkeit von Pflege und Beruf erleichtern soll. Sie klingt aber kompliziert. Man soll quasi in der akuten Phase des Pflegens nur noch 50 Prozent arbeiten und erhält 75 Prozent des bisherigen Einkommens. Wenn die Pflegephase abgeschlossen ist, erhält man weitere zwei Jahre ebenfalls 75 Prozent. Das Modell lehnt sich an die Altersteilzeit-Regelung an, die ja leider nicht mehr angeboten wird.
Doch es gibt Hürden. Der Arbeitgeber muss zustimmen. Das Geld muss reichen. Die Doppelbelastung muss gestemmt werden. Man muss sich für einen gewissen Zeitraum verpflichten. Was ist, wenn der Angehörige früher stirbt. Kann man dann sofort zurück in den Beruf? Außerdem soll eine Plflichtversicherung für diesen Zeitraum das finanzielle Risiko absichern. Was kostet das? Abschlussgebühren? Beiträge?
Ich begrüße jede Anstrengung, pflegende Angehörige zu entlasten. Ob dieser Schritt wirklich der große Wurf ist, bezweifele ich.
Aber ich könnte mir Rat holen, falls ich einmal auf diese Regelung zurückgreifen müsste. Bei der Awo zum Beispiel, die gerade so plakativ auf sich aufmerksam macht. Da können mir doch solche Gesetze gar nicht mehr so viel anhaben, oder?
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