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Die Oma als Kindermädchen

Dass Großeltern, Omas und/oder Opas, häufig Betreuungsaufgaben für ihre Enkelkinder übernehmen, ist bekannt. Dass aber die Oma (oder auch der Opa) regelrecht als „Kindermädchen“ von den eigenen Kindern angestellt werden können, ist wohl nicht so häufig – zumal die Jugendämter überwiegend die Meinung vertreten, dass Verwandte in direkter Linie nicht als „Tagespflegepersonen“ in Frage kommen. Dass das doch klappen kann, beweist der Fall einer alleinstehenden Mutter, die in der Elternzeit ihre Ausbildung fortsetzen wollte. Da es keine anderen Betreuungsmöglichkeiten gab, hat die Tochter für ihre Mutter (also für die Oma) alle notwendigen Versicherungen abgeschlossen und mit ihr einen Vertrag über die Betreuung des Enkelkindes gemacht. Diesen hat sie bei der Knappschaft angemeldet, damit das Jugendamt für die Oma die Rentenversicherungsbeiträge zahlt. Allerdings muß das Jugendamt die Tagespflegeperson (also die Oma) als geeignet einstufen und eine Pflegeerlaubnis erteilen. Wenn das Kind jedoch im Haushalt der Tochter betreut wird, ist diese Erlaubnis nicht erforderlich. Am Ende dieser kompliziert erscheinenden Vorgänge (und Rechtsauslegungen) steht immerhin, dass die Oma rentenversichert ist. Eine finanzielle Entlohnung für ihre Arbeit als Kindermädchen wird die Oma von ihrer Tochter wohl nicht erhalten. Trotzdem: eine gute Möglichkeit für Großeltern, die sich regelmäßig um ihre Enkelkinder kümmern? Oder sollte das Ganze doch lieber völlig privat bleiben?

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