Urne im Wohnzimmer und alle dürfen mal hin
Bremen gilt seit jeher als ein fortschrittliches Bundesland. Kein Wunder also, dass ausgerechnet dort versucht wird, das Bestattungsrecht zu ändern. Künftig soll die Asche der
Bremen gilt seit jeher als ein fortschrittliches Bundesland. Kein Wunder also, dass ausgerechnet dort versucht wird, das Bestattungsrecht zu ändern. Künftig soll die Asche der
Als eine der wenigen Angehörigen einer relativ rüstigen Seniorin habe ich jetzt einen zehntägigen Urlaub gebucht. Da es sich um eine Flugreise handelt, sind die
Trotz der stetigen Überforderung, gönnen sich nur wenige pflegende Angehörige Erholungsphasen. Angebote der sogenannten Verhinderungs- und Kurzzeitpflege werden beispielsweise kaum wahrgenommen. Der nötige „Urlaub von der Pflege“ bleibt somit oftmals auf der Strecke. „Nur etwa jeder vierte pflegende Angehörige greift überhaupt auf Entlastungsangebote zurück“, sagt der Vorstandsvorsitzende des Zentrum für Qualität in der Pflege (ZQP), Dr. Ralf Suhr.weiterlesen
Sollten alle Angehörigen, die Leistungen der Pflegekassen in Anspruch nehmen, einer Beratungspflicht unterliegen? Das fordert unter anderem ein Professor aus Erlangen. Ich finde das ziemlich abschreckend und glaube, dass die Menschen dann auf ihnen zustehende Leistungen eher verzichten. Sehe ich das zu einseitig?
Immer wieder stelle ich fest, dass gesetzliche Regelungen hinter der Praxis hinterher hinken. Das gilt auch für die Behindertenparkplätze. Gerade erst haben wir ein zauberhaftes
Fast eine halbe Million Menschen infizieren sich jedes Jahr mit multiresistenten Keimen. Das schätzt die Deutsche Gesellschaft für Krankenhaushygiene. Therapien schlagen kaum an, Patienten sind
Jeder Beschäftigte, der zu Hause einen Angehörigen pflegt, kann die Vorteile der Familienpflegezeit nutzen. Vorausgesetzt, die Pflegeperson verfügt mindestens über Pflegestufe 1. Ansonsten muss erst ein Antrag bei der zuständigen Pflegekasse gestellt und genehmigt werden. Ob eine berufliche Auszeit für die Pflege im Anschluss daran gewährt wird, richtet sich nicht nach der Größe eines Unternehmens, sondern ist abhängig von der Kulanz des jeweiligen Arbeitgebers. Ein Rechtsanspruch besteht nicht.
Gerade Ende Oktober ist es wieder Zeit, sich intensiv um das Grab zu kümmern. Ich weiß, der Eingangssatz klingt wie aus der Werbebroschüre für Friedhofsgärtner.
An einer Ampel ist sie mir zum ersten Mal aufgefallen, die Anzeige der Arbeiterwohlfahrt. Sie lautete: Stolpern Sie über eine Pflegestufe? Wir helfen Ihnen. Dann
Norwegische Forscher machen Versuche mit einem „Facebook light“ für demenzkranke Menschen und haben durch verbesserte soziale Kontakte positive Erfolge hinsichtlich der Aktivität der Patienten festgestellt.