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Angehörige

Zu wenig Nachfrage bei Entlastung für pflegende Angehörige

Trotz der stetigen Überforderung, gönnen sich nur wenige pflegende Angehörige Erholungsphasen. Angebote der sogenannten Verhinderungs- und Kurzzeitpflege werden beispielsweise kaum wahrgenommen. Der nötige „Urlaub von der Pflege“ bleibt somit oftmals auf der Strecke. „Nur etwa jeder vierte pflegende Angehörige greift überhaupt auf Entlastungsangebote zurück“, sagt der Vorstandsvorsitzende des Zentrum für Qualität in der Pflege (ZQP), Dr. Ralf Suhr.weiterlesen

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Pflichtberatung für Pflegende?

Sollten alle Angehörigen, die Leistungen der Pflegekassen in Anspruch nehmen, einer Beratungspflicht unterliegen? Das fordert unter anderem ein Professor aus Erlangen. Ich finde das ziemlich abschreckend und glaube, dass die Menschen dann auf ihnen zustehende Leistungen eher verzichten. Sehe ich das zu einseitig?

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Entlastung für pflegende Angehörige im Arbeitsleben

Jeder Beschäftigte, der zu Hause einen Angehörigen pflegt, kann die Vorteile der Familienpflegezeit nutzen. Vorausgesetzt, die Pflegeperson verfügt mindestens über Pflegestufe 1. Ansonsten muss erst ein Antrag bei der zuständigen Pflegekasse gestellt und genehmigt werden. Ob eine berufliche Auszeit für die Pflege im Anschluss daran gewährt wird, richtet sich nicht nach der Größe eines Unternehmens, sondern ist abhängig von der Kulanz des jeweiligen Arbeitgebers. Ein Rechtsanspruch besteht nicht.

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Schöne Anzeige der Awo

An einer Ampel ist sie mir zum ersten Mal aufgefallen, die Anzeige der Arbeiterwohlfahrt. Sie lautete: Stolpern Sie über eine Pflegestufe? Wir helfen Ihnen. Dann

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