Anzeige

Für´s Schuleschwänzen gibt es Jugendarrest

vignette_mielenzNaja, fürs Schuleschwänzen kommt man nicht gleich in den Jugendarrest, da muss schon einiges zuvor geschehen sein. Aber es kann vorkommen, dass bei häufigem und längerem Fernbleiben von der Schule am Ende ein bis zwei Wochen Jugendarrest stehen können – der sogn. “Ungehorsamkeitsarrest” eben.

Meinem 14-jährigen Enkelsohn ist das passiert. Er geht schon seit langem überhaupt nicht gerne zur Schule, am Lernen hat er keinen Spaß, Erfolge, gute Zensuren oder Klassenfreunde hat er auch nicht. Und so treibt er sich mit zumeist älteren (wohl arbeitslosen) Jungen aus seiner Wohnsiedlung herum, anstatt in die Schule zu gehen – so wie etwa 300.000 andere Schülerinnen und Schüler in Deutschland beklagt der deutsche Lehrerverband. Alle ermahnenden Worte, dass er, wenn er so weiter macht, den Anschluss an die Schule ganz verliert, dass er keinen Schulabschluss erreichen wird und dass er sich damit seine persönliche und berufliche Zukunft verbaut, prallen an ihm ab.

Zuerst kamen bei ihm die Schulsozialarbeiter vorbei, dann die Polizei (war schon sehr unangenehm, sagt er), dann wurde vom Ordnungsamt ein Bußgeld verhängt, das mein Sohn (also der Vater) nicht bezahlte (“der soll halt in die Schule gehen”) und die verordnete gemeinnützige Arbeit – darauf hatte mein Enkelsohn nun schon gleich gar keinen Bock. Jetzt hat der Richter entschieden, dass mein Enkelsohn für hartnäckiges Schuleschwänzen 14 Tage in den Jugendarrest kommt.

Das macht meinen Enkelsohn nun ganz betroffen – und mich als Großmutter auch. Gibt es denn keine (wirksamen) pädagogischen Konzepte, die meinen Enkelsohn wieder in die Schule bringen oder Schulen, die sich auf Jugendliche mit einer Menge persönlicher Probleme einstellen und Spaß am Lernen vermitteln? Oder ist Jugendarrest pädagogisch sinnvoll?

Eine Antwort

  1. Aha, Jugendarrest für den eigenständigen Schulschwänzer. Deftig, aber klare Ansage. Hoffentlich zielführend heilsam. Da habe ich gleich zwei Fragen: Findet der Arrest während der Schulzeit statt, so dass dann noch mehr Unterrichtseinheiten fehlen oder in den Ferien?

    Was passiert eigentlich mit jenen Eltern, die ihre Kinder noch während der Schulzeit, noch Ferienbeginn oder nach deren Ende mit in den Urlaub nehmen und somit zum Schwänzen zwingen? Kommen dann nur die Eltern in den Arrest?
    Ach, Schuld und Sühne bleiben auch im Kleinen schwierig!

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert

weitere Beiträge

Die Rezepte unserer Omas

Skip to content