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Aus für die Großelternzeit

vignette_mielenzEine Großelternzeit wird es (vorläufig?) nicht geben. Die FDP hat sich auf die Seite der Arbeitgeberverbände gestellt (die von Anfang an gegen das Vorhaben protestierten) und den Gesetzentwurf der Familienministerin Kristina Schröder zur Großelternzeit blockiert. Der Entwurf kann damit nicht mehr vor der Bundestagswahl verabschiedet werden.
Ist das Scheitern des Gesetzentwurfs zur Großelternzeit jetzt ein großer Verlust für Großeltern? Immerhin hatte das Familienministerium mit 300.000 anspruchsberechtigten Großeltern gerechnet, wovon allerdings wohl nur 10% in der Lage gewesen wären, zur Betreuung ihrer Enkelkinder eine Auszeit vom Beruf zu nehmen. Und ob die 30.000 das dann auch getan hätten, darf wohl bezweifelt werden. Die gesetzlichen Rahmenbedingungen der Großelternzeit waren auch sowieso relativ “mager”: Zwar sollte es einen Rechtsanspruch für Großeltern geben, sich vom Beruf freistellen zu lassen und in dieser Zeit vor einer Kündigung geschützt zu sein, aber ein “Großelterngeld” (analog dem Elterngeld) hätte es nicht geben.
Fragt sich, wozu dieses Gesetz zur Großelternzeit gut gewesen wäre, wer es denn “gebraucht” hätte?
Immerhin ist der Begriff “Großelternzeit” nun eingeführt und politisch/öffentlich diskutiert worden. Vielleicht findet sich ja (irgendwann einmal) ein Weg, über die bisherigen Ausnahmefälle hinaus, was Nützliches daraus zu machen?

3 Antworten

  1. das war doch wieder mal ein ‘Windei’ mehr dieser seltsamen schwarz-gelben Regierung! Wenn Großeltern noch arbeiten oder arbeiten müssen, dann können oder wollen sie doch nicht einfach damit aufhören, um ein Enkelkind zu betreuen!? Was hilft ein Rechtsanspruch, wenn es kein Ersatzgeld gibt? Wie schon beim misslungenen Betreuungsgeld kann ich nur wiederholen, dass den Eltern, die ja offenbar berufstätig sind, nur vernünftige institutionelle Angebote oder Kinder- bzw. Tagespflegen zuverlässig helfen.

  2. Großeltern, wenn sie denn am Ort ihrer Kinder und Enkelkinder leben, kriegen das auch so hin – mit oder ohne Großelternzeit. Im Übrigen kann und sollte der Staat nicht alles regeln. Bestes Beispiel ist der gesetzliche Anspruch auf einen Betreuungsplatz, den jedes Kind zwischen dem vollendeten ersten und dem dritten Lebensjahr ab August dieses Jahres hat. Es steht doch jetzt schon fest, dass der Staat diesen Anspruch nicht einlösen kann – unabhängig davon, ob solche Plätze immer sinnvoll sind.

  3. Am liebsten möchte man analog zu einem Werbeslogan einer Versicherung sagen: Könnt Ihr nicht mal aufhören, zu regieren. Denn sowohl die Großelternzeit als auch die Auszeit für pflegende Angehörige sind ein Flop und gehen an den wirklichen Bdürfnissen der Bürger vorbei. Diese heißen: Fachlich fundierte Betreuung von Jung und Alt. Die kostet zwar Geld, aber dieses wäre gut angelegt. Wenn man sieht, wofür sonst alles Geld ausgegeben wird, ich möchte jetzt gar nicht mit Griechenland anfangen, dann sollte es doch möglich sein, in die künftige Generation etwas zu investieren und in die, die schon viel geleistet hat ebenfalls.

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