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Wenn Rechtsanwälte zu Humoristen werden

Eigentlich ist die Geschichte gar nicht komisch. Denn sie beschäftigt jetzt schon seit geraumer Zeit die Justiz, die Polizei, den Beschuldigten und einen von ihm beauftragten Rechtsanwalt. Dieser ist zudem Blogger und hat das Internet für sich entdeckt. Deswegen stellte er den Fall, über den er sich ein bisschen lustig machte, in zwei Teilen ins Netz. Was hier nachzulesen ist.
Es geht um ein Allerweltsdelikt: zu schelles fahren. Allerdings stimmten das Foto von dem Temposünder, das die Polizei per Blitzkasten angefertigt hatten, nicht mit den Zulassungsdaten überein. Also erhielt die Halterin eine Benachrichtung über das Verkehrsdelikt.
Als die Frau nicht anwortete, forschte die Polizei nach und fand heraus, dass die Halterin bereits seit 18 Monaten tot ist.
Nun ermittelten die Beamten weiter. Schließlich war das Fahrzeug, mit wem auch immer am Steuer, 39 Kilometer zu schnell unterwegs gewesen, was 200 Euro plus Gebühr und drei Punkte in Flensburg kostet. Das kann man sich ja nicht entgehen lassen. Deswegen wurde ein Mann mit dem gleichen Nachnamen wie der der Halterin als Schuldiger ausfindig gemacht. Dieser hat sich jetzt gewehrt,
der Rechtsstreit geht in die nächste Runde.
Weil der Rechtsanwalt mit einem gewissen, manchmal auch unfreiwilligen Humor gesegnet ist, werde ich das Blog im Auge behalten. Mal sehen, wie der Fall ausgeht. Die tote Halterin kann jedenfalls nicht mehr zur Rechenschaft gezogen werden. Ich meine, das sollten Justiz und Polizei unter “blöd gelaufen” abhaken. Aber es sieht so aus, als ob nun noch Zeugen befragt werden, die Rechtmäßigkeit der Messwerte eines diesbezüglich laut Verteidiger in Verruf geratenen Blitzgerätes nachgewiesen werden muss und das dauert, kostet und zeigt mal wieder. Nicht einmal der Tod bringt die Leute zur Vernunft.

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