
Im konkreten Fall ging es um insgesamt 570 €, die eine Großmutter ihren 3 Enkelkindern 2006 zum Geburtstag und zu Weihnachten geschenkt hat und zu Rückforderungen des Jobcenters von 510 €. Zu diesen Rückforderungen ist doch tatsächlich 5 Jahre lang prozessiert worden. Jetzt hat das Bundessozialgericht (!) Kassel sein Urteil gefällt. Die Familie muß das Geld der Oma nicht zurückzahlen, nicht weil die Kinder zum damaligen Zeitpunkt arm waren, sondern weil das Jobcenter formale Fehler gemacht hat und seine Forderung aufgab.
In den zurückliegenden Jahren hat sich die Rechtslage zu der Frage „Geldgeschenke für arme Kinder“ oft geändert, zuletzt im April 2011 – ohne dass jedoch mehr Klarheit entstanden wäre. 10 € als monatliches Geldgeschenk an die Enkelkinder sind anrechnungsfrei, höhere einmalige Geldgeschenke aber wohl eher nicht? Für Konfirmation, Kommunion oder Jugendweihe gelten gesonderte Regelungen und das Geld im Sparschwein dürfen Enkelkinder auch behalten, wenn es eine bestimmte Höchstgrenze nicht übersteigt
Für alle Großeltern, die ihren Enkelkindern finanziell helfen möchten und dies auch können, bleiben nur Sachgeschenke (z.B. Kleidung) oder Spielzeug oder überhaupt häufiger bei den Enkelkinder mal vorbeischauen.





Eine Antwort
Ich finde es bemerkenswert, wie man unter dem Deckmäntelchen der Gerechtigkeit auf jede erdenkliche Weise zeigt, dass Kinder, die arm sind, das auch bitte schön bleiben sollen. Sie haben wohl kein Anrecht darauf, sich einmal einen Wunsch zu erfüllen.? Denn genau dieses wollte die Oma den Enkeln ja ermöglichen. Was bleibt unterm Strich? Die Menschen sollten sich so beschenken, dass keine Behörde etwas davon mitbekommt. Beziehungsweise: Die Ehrlichen sind wieder einmal die Dummen.