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Vorsicht vor Videobotschaften aus dem Jenseits!

Immer mehr Erblasser überlegen, nicht nur ein Testament zu errichten, sondern zugleich eine Videobotschaft für ihre Liebsten zu hinterlassen, in der sie auch ihre Beweggründe für das Testament erläutern. Dies ist gut gemeint, kann aber juristisch zu einem heillosen Durcheinander führen.

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Video-Testamente breiten sich aus – obwohl sie gar nicht zählen!

Sein eigenes Vermögen über ein Video zu verteilen, kann für viele Menschen eine attraktive Möglichkeit sein, den wichtigen Menschen auf eine besondere Art Lebewohl zu sagen. Aber damit der letzte Wille auch rechtsgültig ist, benötigt man auf jeden Fall noch ein entweder handschriftliches oder ein notariell beglaubigtes Testament.

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Erinnerungen festhalten

Vor kurzem erreichte die Redaktion des Magazins 66 eine Mail eines Geschichtsprojekts, das in Italien seinen Ursprung hat. „Die Bank der Erinnerungen e.V.“ – so

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Die Rezepte unserer Omas

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