Anzeige

Welche Rechte habe ich als Krebspatient?

Mit der Diagnose Krebs stehen Patienten häufig vor ganz praktischen Fragen: Was passiert mit meinem Job, wenn ich lange ausfalle? Ist meine Familie finanziell abgesichert? Welche Kosten kommen auf mich zu? Tatsächlich haben Krebspatienten Anspruch auf eine ganze Reihe von sozialrechtlichen Vergünstigungen. Wie Betroffene leichter durch den Paragraphen-Dschungel finden, erläutert das Internetportal der Deutschen Krebsgesellschaft (DKG) in seinem aktuellen Monatsthema.

Als chronisch kranker Mensch hat man Anspruch auf besondere soziale Leistungen. Foto: epd
Als chronisch kranker Mensch hat man Anspruch auf besondere soziale Leistungen. Foto: epd
Krebspatienten stehen viele sozialrechtliche Vergünstigungen zu, und sie haben spezielle Rechte am Arbeitsplatz. Die Regelungen sind abhängig davon, ob der Betroffene gesetzlich oder privat versichert ist, ob er angestellt oder als Beamter tätig ist – und zum Teil auch davon, in welchem Bundesland er wohnt. Gesetzlich Versicherte erhalten beispielsweise bei Arbeitsunfähigkeit nach Ablauf der Lohnfortzahlung durch den Arbeitgeber Krankengeld. Dieses beträgt 70 Prozent des Brutto-, aber maximal 90 Prozent des Nettolohns und wird für längstens 78 Wochen innerhalb von drei Jahren gezahlt. Tritt aufgrund der Krebserkrankung eine teilweise oder vollständige Arbeitsunfähigkeit ein, kann eine Erwerbsminderungsrente beantragt werden. Gesetzlich versicherte Patienten müssen überdies bei vielen Leistungen Zuzahlungen in Kauf nehmen. Allerdings gibt es pro Jahr eine Höchstgrenze, die sogenannte Belastungsgrenze, die bei maximal zwei Prozent des jährlichen Familien-Bruttoeinkommens liegt.
In Gesetzlich versicherte Patienten müssen bei allen Leistungen zehn Prozent der Kosten selbst tragen, mindestens 5,-, höchstens aber 10,- €. Dies betrifft alle Arzneimittel, Heilmittel (z. B. Massagen, Krankengymnastik) und Hilfsmittel (z. B. Brustprothesen, Rollstühle), aber auch Fahrtkosten, Krankenhaus-Tagegeld (10,- pro Tag) und Kosten für Haushaltshilfen. Allerdings gibt es pro Jahr eine Höchstgrenze, die sogenannte Belastungsgrenze. Sie liegt bei höchstens zwei Prozent des jährlichen Familien-Bruttoeinkommens, für chronisch Kranke bei einem Prozent.
Erste Anlaufstelle bei allen sozialrechtlichen Fragen ist für Patienten zunächst der Sozialdienst ihres Krankenhauses. Jürgen Walther berät Patienten beim Sozialdienst des Nationalen Centrums für Tumorerkrankungen in Heidelberg. Im aktuellen Experteninterview nimmt er Stellung zu den häufigsten Beratungsanliegen. Auf der Homepage der Krebsgesellschaft finden Interessierte zudem hilfreiche Tipps und Adressen. Beispielsweise Links zu Selbsthilfegruppen und Beratungsstellen.
Krebskranke können einen Schwerbehindertenausweis beantragen, der in der Regel für fünf Jahre ausgestellt wird. Der Schwerbehindertenstatus bringt eine Reihe von Vergünstigungen mit sich, unter anderem einen erhöhten Kündigungsschutz am Arbeitsplatz, mehr Urlaubstage, Steuererleichterungen, Ermäßigungen beim Öffentlichen Nahverkehr und in öffentlichen Einrichtungen wie Museen oder Schwimmbädern, die Befreiung von Funk- und Fernsehgebühren und vieles mehr.

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert

Anzeige
Anzeige

Aktuelle Beiträge

Skip to content