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Schläge sind “normal”?

vignette_mielenzSeit 2OOO ist es gesetzlich verboten, Kinder zu schlagen, dennoch sind Schläge in der Erziehung immer noch weit verbreitet. Nach der Gewaltstudie der Universität Bielefeld 2O13 (im Auftrag der Bepathen Kinderförderung) mit einer Befragung von Kindern ab sechs Jahren bis 16 Jahren erlebt fast jedes vierte Kind körperliche Gewalt durch Erwachsene. Kleine Kinder sind weitaus häufiger betroffen als größere.
Schläge, die Ohrfeige, der Klaps auf den Po oder auch regelrechte Prügel kommen in allen sozialen Schichten vor, allerdings werden Kinder aus schwerigen sozialen Lebensverhältnissen häufiger und oft auch heftiger geschlagen. Fast ein Drittel der befragten Kinder aus diesen Familien haben Gewalterfahrungen. Körperliche Gewalt, aber auch Schreien, Schimpfen und Niedermachen gehören offenbar für viele Kinder zum Alltag
Nicht verwunderlich, dass es zwischen den befragten Kindern und deren Eltern in der Bielefelder Studie kaum Übereinstimmungen gab. Die Eltern haben weitaus weniger Gewalttätigkeit zugegeben als die Kinder diese erfahren haben.
Anders in einer Forsa-Studie 2O12 (im Auftrag der Zeitschrift eltern): in dieser Befragung gaben 4O% der Eltern zu, dass ihnen schon mal die “Hand ausrutscht”. Als Gründe wurden Unverschämtheit, Ungehorsam und Aggressivität der Kinder genannt.
Die Situation der (zu Schlägen bereiten) Eltern wird mit Überforderung und Hilflosigkeit beschrieben. Für die
Kinder, die körperiche Gewalt erfahren haben, gilt, dass sie selbst zur Schlägerei neigen, also ihre Gewalt-Erfahrungen weitergeben. Das würde ja bedeten, dass die Eltern, die ihre Kinder schlagen, in ihrer Kindheit auch geschlagen worden sind. Da fragt man sich, was wohl die Großeltern dazu sagen?

2 Antworten

  1. es gilt die durch Studien belegte Annahme , dass Kinder, die körperliche Gewalt erfahren haben, auch als Erwachsene zu Gewalt neigen. Diese ‘Faustfomel’ war auch schon ein gewichtiger Grund dafür, dass im Jahre 2000 in § 1631 BGB dieser Absatz 2 eingefügt worden ist: “Kinder haben ein Recht auf gewaltfreie Erziehung. Körperliche Bestrafungen, seelische Verletzungen und andere entwürdigende Maßnahmen sind unzulässig”.
    Aber was (wohl) jahrhundertelang als sog. ‘Recht der Eltern’ angesehen wurde und sich zu eingeschliffenen Verhaltensweisen entwickelte, ist nicht in knapp 1 1/2 Jahrzehnten aus den Köpfen von Eltern (und Großeltern?) zu kriegen. Nicht umsonst hieß es immerhin bis Ende 1979 noch ‘Elterliche Gewalt’ im Familienrecht des BGB, ehe dieser Begriff dann ab 1 Januar 1980 durch ‘Elterliche Sorge’ ersetzt wurde.

  2. erziehung bedeutet vorbild, etwas vorleben. schlagen, schreien zeigt nur hilflosigkeit, ein kind spürt dies, verliert die achtung und reizt eltern durch aggressiviät erst recht und gibt dies natürlich ans umfeld weiter.

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