Anzeige

Guter Rat für Pflegebedürftige

Die Verbraucherzentralen starteten zum 1. Juni 2013 ein neues Projekt zur Förderung der Verbraucherrechte in der Pflege. Pflegebedürftige und behinderte Menschen sowie deren Angehörigen erhalten Unterstützung bei Fragen rund um Verträge mit Betreibern von Pflegeheimen, neuen Pflegewohnformen und Einrichtungen der Behindertenhilfe.

Nur das Beste für die Angehörigen - aber wo findet sich das? Worauf muss man bei Pflegeverträgen überhaupt achten? Antworten auf all diese Fragen liefert eine neue Hotline. Foto: epd
Nur das Beste für die Angehörigen – aber wo findet sich das? Worauf muss man bei Pflegeverträgen überhaupt achten? Antworten auf derartige Fragen liefert eine neue Hotline. Foto: epd

Die Verbraucherzentralen starteten zum 1. Juni 2013 ein neues Projekt zur Förderung der Verbraucherrechte in der Pflege. Pflegebedürftige und behinderte Menschen sowie deren Angehörigen erhalten Unterstützung bei Fragen rund um Verträge mit Betreibern von Pflegeheimen, neuen Pflegewohnformen und Einrichtungen der Behindertenhilfe.
Über eine Telefonhotline und  im Rahmen von Veranstaltungen und Veröffentlichungen informieren die Verbraucherzentralen und bieten individuellen Rat. Zudem übernimmt der vzbv die rechtliche Prüfung von Wohn- und Betreuungsverträgen und unterstützt bei der Durchsetzung der Verbraucherrechte. Das Projekt “Höherer Verbraucherschutz nach dem Wohn- und Betreuungsvertragsgesetz – Neue Wohnformen für ältere Menschen und Einrichtungen der Behindertenhilfe” mit einer Laufzeit von zwei Jahren wird durch das Bundesfamilienministerium gefördert.
Seit 2009 regelt das Wohn- und Betreuungsvertragsgesetz (WBVG) die zulässigen Inhalte von Verträgen über Wohnraum mit Pflege- und Betreuungsleistungen. Die Erfahrungen der Verbraucherzentralen zeigen, dass immer noch zahlreiche Verträge Klauseln enthalten, die Verbraucher benachteiligen. Im Mittelpunkt des Projekts stehen dabei insbesondere die immer vielfältigeren neuen Wohnformen und die Einrichtungen der Behindertenhilfe.
Unter der Telefonnummer 01803 – 66 33 77 können Bewohnerinnen und Bewohner von Pflege- und Betreuungseinrichtungen aus allen Bundesländern sowie deren Angehörige Experten der Verbraucherzentralen Berlin, Brandenburg und Schleswig-Holstein Fragen zu ihrem Vertrag stellen. In den kommenden zwei Jahren führen alle beteiligten Verbraucherzentralen bundesweit mehr als 100 Informationsveranstaltungen und Aktionstage durch und beteiligen sich an Messen. Für Menschen mit geistiger Behinderung oder kognitiver Beeinträchtigung werden gezielt Informationsmaterialien in leichter Sprache entwickelt.
Darüber hinaus wird der vzbv Verträge kollektivrechtlich überprüfen. Als anerkannter Verbraucherschutzverband ist er befugt, Verstöße gegen Verbraucherschutzgesetze notfalls auch gerichtlich geltend zu machen. Ziel des Projektes ist es, für mehr Rechtssicherheit und rechtskonforme Verträge am Markt der Pflegewohnangebote zu sorgen. Weitere Informationen zum Beratungsangebot sind auf der Internetseite des vzbv zu finden.

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert

Anzeige
Anzeige
Anzeige

Aktuelle Beiträge

Skip to content