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Neues Sorgerecht für nichteheliche Väter

vignette_mielenzMitte Mai wird das Gesetz zur Reform der elterlichen Sorge nicht miteinander verheirateter Eltern in Kraft treten. Mit diesem Gesetz geht ein Jahrzehnte langer „Kampf“ um die Rechte leiblicher Väter zu Ende, auch wenn manche Regelungen noch etwas kompliziert erscheinen und noch immer in zwischen Vater und Mutter stritten Fällen das Familiengericht entscheiden muß.
Neu in diesem Gesetz ist, dass es für leibliche Väter leichter sein soll, auch gegen den Willen der Mutter und auch dann, wenn das Kind in einer Familie lebt, ein gemeinsames Sorgerecht für ihr Kinder zu erwirken. Dabei ist nicht mehr der Wille der Mutter ausschlaggebend, sondern allein das Wohl des Kindes, das nun einmal durch beide leiblichen Eltern gewährleistet wird, unabhängig davon, ob die Eltern zusammenleben oder eben auch nicht.
Bisher hatten Mütter beim Sorgerecht fast schon eine Monopolstellung, gegen ihren Willen hatten nichtehelice Väter keine Chance, sich (rechtlich abgesichert) um ihre Kinder mitverantwortlich zu kümmern. Dabei gibt es bestimmt viele Väter, die für ihre Kinder nicht nur den Unterhalt zahlen wollen, sondern auch sonst an deren Erziehung und Entwicklung teilhaben möchten. Über das Umgangsrecht, das Bestandteil der elterlichen Sorge ist, müssen sich die leiblichen Eltern einigen. Der Gesetzgeber geht davon aus, dass bei einem gemeinsamen Sorgerecht eventuell noch vorhandene Beziehungsprobleme zwischen den Erwachsenen zum Wohl des Kindes in den Hintergrund treten.
Ob Großeltern (also die Eltern des leiblichen, nichtehelichen Vaters) auch von den neuen Regelungen profitieren und mit ihrem Enkelkind Kontakt halten können, kommt sehr darauf an, wie sich die Erwachsenen verhalten. Einen rechtlichen Anspruch für Großeltern auf den Umgang mit ihrem Enkelkind gibt es nicht.

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