Der Leitfaden zur Pflegeversicherung, heraus gegeben von der Deutschen Alzheimergesellschaft, der von Günther Schwarz, Leiter der Beratungsstelle der Evangelischen Gesellschaft in Stuttgart, verfasst wurde, soll es Angehörigen wie auch Profis erleichtern die zum Teil komplizierten Vorschriften zu verstehen und ihre Rechte durchzusetzen. In dem Band werden die für Demenzkranke bedeutsamen Bestimmungen hinsichtlich der Ansprüche, des Antragsverfahrens, der Begutachtung und des Widerspruchs ausführlich und verständlich dargelegt. Der Band enthält auch einen Vordruck für ein „Pflegetagebuch“, mit dem Angehörige ihren Pflegeaufwand dokumentieren können, Auszüge aus den Begutachtungsrichtlinien sowie Beispiele für die Formulierung eines Widerspruchs gegen ungünstige Bescheide der Pflegekassen.
Seit Januar 2013 gelten für „Personen mit eingeschränkter Alltagskompetenz“, zu denen auch Pflegebedürftige mit einer Demenz gehören, nicht nur höhere Sätze beim Pflegegeld, den Sachleistungen zur Pflege und bei der Kombination von ambulanter Pflege und Tagespflege. Auch Menschen mit beginnender Demenz, die noch keine Pflegestufe haben, bei denen aber ein „erheblicher allgemeiner Betreuungsbedarf“ anerkannt wurde, werden besser gestellt. Sie haben erstmals Anspruch auf Pflegegeld von monatlich 120 Euro bzw. Sachleistungen von 225 Euro monatlich. Ferner haben sie Anspruch auf Leistungen bei Urlaub oder Krankheit der Pflegeperson (Verhinderungspflege) von 1.550 Euro pro Jahr und Zuschüsse für Wohnungsanpassungen und technische Pflegehilfsmittel. Bedeutsam für Demenzkranke sind auch bessere Möglichkeiten zur Förderung des Aufbaus selbstorganisierter ambulant betreuter Wohngemeinschaften.
Der Ratgeber
Deutsche Alzheimer Gesellschaft (Hrsg.)
Leitfaden zur Pflegeversicherung. Antragstellung, Begutachtung, Widerspruchsverfahren, Leistungen.
14. Auflage März 2013, 204 Seiten, 6 Euro