
Seit Januar 2013 gelten für „Personen mit eingeschränkter Alltagskompetenz“, zu denen auch Pflegebedürftige mit einer Demenz gehören, nicht nur höhere Sätze beim Pflegegeld, den Sachleistungen zur Pflege und bei der Kombination von ambulanter Pflege und Tagespflege. Auch Menschen mit beginnender Demenz, die noch keine Pflegestufe haben, bei denen aber ein „erheblicher allgemeiner Betreuungsbedarf“ anerkannt wurde, werden besser gestellt. Sie haben erstmals Anspruch auf Pflegegeld von monatlich 120 Euro bzw. Sachleistungen von 225 Euro monatlich. Ferner haben sie Anspruch auf Leistungen bei Urlaub oder Krankheit der Pflegeperson (Verhinderungspflege) von 1.550 Euro pro Jahr und Zuschüsse für Wohnungsanpassungen und technische Pflegehilfsmittel. Bedeutsam für Demenzkranke sind auch bessere Möglichkeiten zur Förderung des Aufbaus selbstorganisierter ambulant betreuter Wohngemeinschaften.
Der Ratgeber
Deutsche Alzheimer Gesellschaft (Hrsg.)
Leitfaden zur Pflegeversicherung. Antragstellung, Begutachtung, Widerspruchsverfahren, Leistungen.
14. Auflage März 2013, 204 Seiten, 6 Euro




