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Schutz vor Abzocke im Internet

Seit dem 1. August gilt ein neues Gesetz, das Kostenfallen im Internet vermeiden soll. Dieses Gesetz besagt, dass der Verbraucher eine Bestellung ausdrücklich bestätigen muss, bevor er sich zu einer Zahlung verpflichtet. Denn oft bestellen Verbraucher unbewusst ein kostenpflichtiges Abo, das als „gratis“ oder „free“ angepriesen wird.

So könnte ein Hinweis aussehen, der Verbraucher vor Kostenfallen im Internet warnt. Grafik: Blattwerkstatt

Seit dem 1. August gilt ein neues Gesetz, das Kostenfallen im Internet vermeiden soll. Dieses Gesetz besagt, dass der Verbraucher eine Bestellung ausdrücklich bestätigen muss, bevor er sich zu einer Zahlung verpflichtet.
Oft bestellen Verbraucher unbewusst ein kostenpflichtiges Abo oder ein anderes Produkt, das als „gratis“ oder „free“ angepriesen wird. Trotzdem werden im Nachhinein hohe Kosten verursacht.
Beispiele für diese Kostenfallen sind Abos, Tests oder Gewinnspiele. Auf diesen Seiten werden die anstehenden Kosten meist nur im Kleingedruckten aufgeführt oder gar nicht erwähnt.
Die Bundesregierung möchte den Verbraucher mit einem Button vor solchen Kosten schützen. Deshalb müssen Unternehmen seit dem 1. August kostenpflichtige Verträge durch eine Schaltfläche mit einer Aufschrift wie beispielsweise “Zahlungspflichtig bestellen“ kennzeichnen. Erst wenn der Verbraucher diesen Bestellbutton durch einen Mausklick bestätigt, geht er einen Vertrag ein und der Kunde muss zahlen.

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