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Nicht vergessen: Reisepässe für die Enkelkinder

Seit dem 15. Juni 2012 können Großeltern nur dann mit ihren Enkelkindern Ferien im Ausland machen, wenn die Kinder einen eigenen Reisepass oder enen eigenen Personalausweis besitzen, sofern dieser nach den Bestimmungen des Landes, in das gereist werden soll, zulässig ist.
Diese Bestimmungen, die absolut verpflichtend sind, wurden von der Europäischen Union eingeführt, um vor Kinderhandel zu schützen. Also ist es nur konsequent, dass auch ganz kleine Kinder (Babys) ein eigenes Reisedokument brauchen, das dann bis zum zweiten Lebensjahr gültig ist. Die Gültigkeit ist nach dem Alter der Kinder gestaffelt, ab 12 Jahren werden – wie bei Erwachsenen – auf einem Chip die Fingerabdrücke gespeichert, der Reisepass oder der Personalausweis ist dann 10 Jahre gültig.
Natürlich kosten diese Dokumente was, je nachdem wie schnell sie gebraucht werden. Nur bis zum zweiten Geburtstag ist die Erstausstellung gebührenfrei, am teuersten ist die Expressausstellung und die Ausstellung innerhalb eines Tages.
Fast alle Flughäfen verfügen über “Passämter”, für diejengen, die es versäumt haben, sich rechtzeitig um die Gültigkeit der Reisedokumente zu kümmern. Es gibt also immernoch eine Lösung für “Notfälle”, kostengünstiger und problemfreier ist es jedoch, sich auf den Weg zu den Einwohnermeldebehörden zu machen und dafür zu sorgen, dass es bei der Abreise keine Unannehmlichkeiten gibt. Überdies ist es anebracht, sich vorher über das “richtige” Reisedokument zu informieren da die Länder doch sehr unterschiedliche Bestimmungen haben.

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