Hier die Hauptkritikpunkte des Sozialverbands VdK:
- Die Rentnerinnen und Rentner, die heute bereits am Rande der Armut leben, gehen leer aus. Die Zuschussrente soll erst für Neurentner ab 2013 gelten. Mascher: „Wir brauchen auch Verbesserungen für Menschen mit geringem Einkommen, die bereits jetzt in Rente sind. Wenn im ersten Jahr der Zuschussrente nur 52000 Neurentner in den Genuss dieser Rente kommen, ist dies angesichts von über 400 000 Menschen, die heute bereits auf Grundsicherung im Alter angewiesen sind, viel zu wenig.“
- Diejenigen, die im Alter besonders von Armut bedroht sind, wie zum Beispiel Langzeitarbeitslose oder gesundheitlich eingeschränkte Arbeitnehmer, denen nur die Erwerbsminderungsrente bleibt, profitieren von den Rentenreformplänen kaum. Langzeitarbeitslose brauchen dringend einen Sozialausgleich in der gesetzlichen Rentenversicherung. Die Erwerbsminderungsrente muss wieder armutsfest gemacht werden.
- Die Hürden für die Inanspruchnahme der Zuschussrente sind zu hoch gesteckt. Die geforderten 40 Versicherungs- und 30 Beitragsjahre in der gesetzlichen Rentenversicherung (dazu zählen auch Kindererziehung und Pflege) können Menschen mit unterbrochenen Erwerbsbiografien nur schwer erreichen.
- Es wird zwar leichte Verbesserungen für Erwerbsminderungsrentner geben, aber nur Schritt für Schritt bis zum Jahr 2029. Jedes Jahr zwei bis drei Euro mehr können das Armutsrisiko dieser Gruppe von Rentnern nicht spürbar verringern.
- Die Hinzuverdienstgrenzen bei vorzeitigem Beginn der Altersrente werden erhöht. Das ist für bestimmte Berufsgruppen, insbesondere mit höherer Qualifikation, mit Sicherheit ein Vorteil. Nur: Menschen mit geringerer Qualifikation oder gesundheitlichen Einschränkungen werden in diesem Alter häufig keine Jobs mehr haben und keine neuen mehr finden. Und: Die lebenslangen Abschläge (bis zu 14,4 Prozent), wenn man früher in Rente geht, muss man sich leisten können.
- Selbstständige werden zur Altersvorsorge verpflichtet. Auch hier stellt sich die Frage, ob sich das der kleine Selbstständige mit unregelmäßigem Einkommen zusätzlich zur Krankenpflichtversicherung wirklich leisten kann.
Ulrike Mascher betont: „Der VdK wird auch im Rahmen des vom Bundesarbeitsministerium initiierten ,Rentendialogs‘ weiterhin für Regelungen kämpfen, die allen Menschen ein gesichertes Auskommen im Alter ermöglichen. Deutschland gehört im internationalen Vergleich der Industriestaaten zu den Schlusslichtern bei der Alterssicherung von Geringverdienern. Das muss sich in Zukunft ändern.“ (mpa)
(Auszug aus der Presseerklärung des VdK)
Die Zusatzrente:
– ist ab 2013 geplant für BürgerInnen, die jahrelang gearbeitet haben, Kinder erzogen oder Angehörige gepflegt haben, dabei in die Rentenkasse einbzahlt und privat vorgesorgt haben, dann aber über eine Rente verfügen würden, die unterhalb des Grundeinkommens von 850 Euro liegt.
– wird gezahlt, wenn eine 45jährige Mitgliedschaft in der gesetzlichen Rentenversicherung, bei der aber Schuljahre ab dem 17. Lebensjahr, Ausbildung-, Studien- und Krankheitszeiten sowie Phasen von Arbeitslosigkeit und Schwangerschaft angerechnet werden, nachgewiesen werden kann.
– wird gezahlt, wenn 30 Jahre müssen Beiträge an die Rentenkasse ein gezahlt wurden.
– wird unabhängig vom jeweiligen Einkommen früherer Jahre gezahlt.
– und wird gezahlt, wenn eine private Zusatzvorsorge über einen Riester-Vertrag oder eine Betriebsrente abgeschlossen wurde.
Das Arbeitsministerium rechnet 2013 mit bis zu 20.000 Berechtigten für die neue Zuschussrente, in den Jahren danach könnten die Zahlen, aufgrund der Lohn- und Gehaltsentwicklung bis auf 100.000 steigen. Bis 2035 könnten die Zahl der Zuschussberechtigten dann auf 1 Mio steigen.
2 Antworten
Sehr geehrte Damen und Herren,
es ist sehr bedauerlich, das dem VdK Sozialverband eine derart schwache und inkompetente
Person vorsteht. Frau Mascha „beschwert“ sich gegen Alles und Nichts, aber wo bleiben die Taten?
So ist beispielsweise schon lange bekannt, das Menschen, die aus gesundheitlichen Gründen
eine Rente wegen Erwerbsminderung erhalten, nicht nur einen „Sozialen Abstieg“ sondern auch
eine erheblichen finanziellen Abstieg hinnehmen müssen. Mit welchem Recht erfolgt bei diesen
Rentnern einen Rentenabschlag in Höhe von 10,8%, wenn das Rentenalter von 60 Jahren noch
nicht erreicht ist?
Warum werden in so einem Falle nicht alle rechtlichen Möglichkeiten durch den VdK Sozialver-
band ausgeschöpft?
Was macht der VdK eigentlich mit den Mitgliedsbeiträgen? Bisher habe ich noch kein Jahres-
abschluß bzw. Einnahmen-/Ausgabenrechnung gesehen.
Auch hat der VdK Sozialverband öffentlich noch nicht klar gestellt, welche Zusammenhänge
zwischen dem VdK Telecom, VdK VersicherungsService, VdK-Reise-Service besteht.
Frau Mascha spricht immer gerne von den Rentnerinnen und Rentner, die heute an der Armutsgrenze
leben, aber die vorgenannten Dienste bieten Ihre Leistungen offensichtlich zu nicht marktgerechten
Konditionen an. Was verdient der VdK Sozialverband an diesen Leistungen?