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Warteschleifen dürfen bald nichts mehr kosten

Man ist noch gar nicht richtig verbunden – und muss trotzdem schon kräftig zahlen: Das hat Verbraucher lange genug geärgert, meint der Gesetzgeber. Deshalb sind bald die Zeiten vorbei, in denen zum Beispiel Kundendienste Anrufer einfach lang warten lassen und daran auch noch verdienen konnten.

Nervig: Noch sind Warteschleifen erlaubt, die ins Geld gehen. Foto: Brunn / Blattwerkstatt
Man ist noch gar nicht richtig verbunden – und muss trotzdem schon kräftig zahlen: Das hat Verbraucher lange genug geärgert, meint der Gesetzgeber. Deshalb sind bald die Zeiten vorbei, in denen zum Beispiel Kundendienste Anrufer einfach lang warten lassen und daran auch noch verdienen konnten. Verbraucher sollen für Anrufe bei allen Sonderrufnummern künftig erst bezahlen, wenn sie mit einem Gesprächspartner verbunden sind. Warteschleifen dürfen bei Sonderrufnummern (0900, 0180 etc.) dann nur noch eingesetzt werden, wenn – bei zeitabhängiger Abrechnung – der Angerufene die Kosten der Warteschleife trägt oder wenn der gesamte Anruf einem Festpreis unterliegt. Diese Regelung tritt ein Jahr nach einer Novelle des Telekommunikationsgesetzes in Kraft, die in diesem Frühjahr in Kraft tritt. Bis dahin gilt eine Übergangsregelung. Danach dürfen Warteschleifen bei entgeltpflichtigen Rufnummern eingesetzt werden, wenn mindestens die ersten zwei Minuten der Verbindung für den Anrufer kostenfrei sind. Bei Verstößen gegen das novellierte Gesetz drohen für Warteschleifen empfindliche Bußgelder.

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