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Warnung vor dem “Bundesfinanzdienst”

Die Verbraucherzentrale Bayern warnt vor dem "Bundesfinanzdienst". Den gibt es nämlich nicht. Wer also ein Schreiben von diesem Dienst erhält, das einem Steuerbescheid sehr ähnlich sieht, sollte keinesfalls darauf reagieren. Die dort geforderten 60 Euro zur Ermittlung seines Finanzpotentials sieht er nie mehr wieder.
Foto: epd

Presseinformation der Verbraucherzentrale Bayern vom 29.2.2012:

Achtung Falle:
Eine Behörde namens Bundesfinanzdienst gibt es nicht
Geforderte Verwaltungsgebühr ist reiner Schwindel

Die Verbraucherzentrale Bayern warnt, auf das betrügerische Schreiben eines “Bundesfinanzdienstes” einzugehen. Auf den ersten Blick sieht es aus wie ein Steuerbescheid vom Finanzamt. Doch Absender ist ein “Bundesfinanzdienst”, der die Angeschriebenen per Bescheid auffordert, an einem Ertragsverfahren teilzunehmen. Damit soll das “Einkommenspotential” ermittelt und ein hoher Betrag ausbezahlt werden. Voraussetzung hierfür ist die Entrichtung einer Verwaltungsgebühr von 60 Euro. Die Zahlung ist möglich per Scheck, Zahlungsanweisung oder Kreditkarte. Die Daten sollen in einem Sicherheitskuvert nach Kanada gesendet werden. Dazu stellt Susanne Götz von der Verbraucherzentrale Bayern klar: “Das sogenannte Ertragsverfahren gibt es ebenso wenig wie die zitierten Datenschutzvorschriften und eine Behörde namens Bundesfinanzdienst.” Wer auf die Auszahlung eines größeren Betrages hofft, wird mit Sicherheit enttäuscht. Der erwartete Geldsegen bleibt aus, die Verwaltungsgebühr ist verloren und das Risiko eines weiteren Datenmissbrauchs groß, so Götz. Die Juristin rät Betroffenen, die auf den Schwindel hereingefallen sind, das Girokonto genau zu überwachen. Unberechtigten Abbuchungen sollte rechtzeitig widersprochen sowie einen Strafantrag bei der Polizei gestellt werden.

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